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1. Januar 2015
Redaktion

Keller sanieren — aber richtig!

Eindringende Feuchte in den Mauern erzeugt die häufigsten Schadenszustände in Kellerräumen. Kellerwände und -böden müssen deshalb entsprechend vor Nässe ­geschützt werden. Dies gilt schon für den Neubau und umso mehr für den Altbau.


Foto: Josef Maier

Nirgendwo scheint die Scharlatanerie und Geschäftemacherei ein ertrag­reicheres Betätigungsfeld zu besitzen als bei der Instandsetzung von feuchten Kellern. Was wurde seit vielen Jahrzehnten den Hausbesitzern nicht schon alles angedreht: Belüftungsröhrchen nach Knapen, Kunststoffröhrchen als Mauerlunge, Umluftkanäle verschie­denster Bauart, Kosmospappe-Verfahren mit bituminierten, profilierten Well­pappen, Sperrputze auf Zementbasis, Verfliesen der Sockelzonen oder ganzer Erdgeschosswände, Luftschächte oder -kanäle vor der Wand, thermische ­Sanierung durch Beheizen der Wandflächen, Bohrlochinjektionen mit ­Wasserglas- und Bitumenlösungen als drucklose und unter Druck ausgeführte Infusion, passive elektrophysikalische Verfahren zum Beispiel nach Ernst/­Traber, Entstrahlungsgeräte, Mauer­entfeuchtung durch drahtlose Elektroosmose oder Magnetokinese und ­andere elektrische Zauberkästchen aller Art. Die Haussockel ganzer Straßenzüge in unseren Städten und Dörfern künden noch heute vom großen Verkaufserfolg dieser Branche. Dabei kann festgestellt werden, dass diese Verfahren entweder wenig erfolgreich oder völlig nutzlos sind. Im Gegenteil, sie haben sich manchmal auch als schädlich erwiesen, da beispielsweise in den Hohlräumen der Belüftungsröhrchen sich zumeist ein Mikroklima entwickelt, welches zusätzliches Kondenswasser bildet und folgerichtig die Durchfeuchtung der Kellermauer erhöht.

Oberbegriff Bauwerksdiagnostik
Wer alte Keller erfolgreich sanieren will, darf beim bloßen Erkennen von Schäden nicht stehen bleiben, sondern muss zunächst den Bestand gründlich ­kennenlernen, um die Ursachen für die Schäden feststellen zu können. Die dafür dienlichen Untersuchungs­methoden und Bestandsaufnahme­verfahren umfassen mittlerweile einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen, die bezogen auf die vorhandene Mauerwerkssubstanz sich als zerstörungsfrei, zerstörungsarm oder zerstörungsintensiv klassifizieren lassen. Sie alle werden ­unter dem Oberbegriff »Bauwerksdiagnostik« zusammengefasst.
Kellerwände und -gewölbe zeigen sehr häufig eine Salzkruste, da meistens eine Abdichtung gegen von außen eindringende oder von unten aufsteigende Feuchtigkeit fehlt. Die aufsteigende oder seitlich durch die Wände drin­gende Feuchtigkeit transportierte jahrzehntelang in Wasser gelöste Salze und Bindemittel an die Wandoberfläche. Während das Wasser dort verdunstete, kristallisierten die Salze in den oberflächennahen Schichten. Der Kristalli­sationsdruck sprengte die Steinoberfläche auf. Besonders der Mauermörtel wurde sowohl durch die Salze als auch durch den Bindemittelverlust seiner Bindewirkung beraubt und bröselt seither beständig aus der Fuge.

Schwammbefall am Holz
Hölzerne Einbauten in Kellern wie Türen und Türstöcke, -schwellen und der­gleichen zeigen manchmal Fäulnis­erscheinungen und Schwammbefall.
Es kann sich dabei durchaus um den sehr schädlichen Echten Hausschwamm handeln.
Die Gewölbesteine vor allem im Scheitel des Gewölbes können gerissen sein oder scherbeln an ihrer Unterseite ab. Dies hängt mit der Gewölbestatik zusammen: Bei Überlastung vor allem durch später hinzugekommene Punktlasten wie Stützen oder Pfeiler auf der Gewölbeschale kann es auch zu Einstürzen der Gewölbe kommen.
An den Eisenträgern der Kappengewölbe bildet sich infolge der hohen Feuchte Rost. Er mindert den Eisenquerschnitt bis zum totalen Tragfähigkeitsverlust. Außerdem entstehen durch den Rost braune Verfleckungen des Decken- und Wandputzes.

Putzschäden durch Feuchte
Ein weiterer Feind ist der moderne Straßenbau. Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden die Ortsstraßen auch in Dörfern mit einem neuen Unterbau versehen und bei jeder Reparatur um ­weitere Zentimeter erhöht. So verschwanden allmählich die Keller der angrenzenden Gebäude im Straßenniveau, ihre Sockelfläche wurde immer kleiner. Der Haussockel jedoch ist die Abduns­tungszone für feuchte Kellerwände und deshalb kann infolge ihrer Versiegelung durch den Straßenbau die aufsteigende Feuchte nicht mehr verdunsten und steigt immer höher in das Erdgeschoss­mauerwerk hinein.
Die dadurch ent­stehenden Putzschäden versuchte man oft mit Hilfe von ­Zementputzen auf den Außenflächen dieser nassen Wände zu reparieren. ­Dadurch wurde die Mauerfeuchte ­gezwungen, noch weiter nach oben zu steigen und schließlich die Wände bis weit hinauf ins Erdgeschoss zu durchfeuchten.  
Ein weiteres Schadensbild entsteht ­infolge alter Regenrohre, vor allem dann, wenn sie nicht an die Kanali­sation angeschlossen wurden oder weil sie defekt sind. Jetzt ergießt sich das häusliche Abwasser und das Regen­wasser auf die Kelleraußenwände und durchfeuchtet sie. An diesen Stellen  entstehen erhebliche Feuchte- und Salzschäden. Rund um den Fußpunkt des Kamins in der Nähe des Reinigungs­türchens entsteht oftmals starke Versottung. Die Backsteinfugen sind dann schwarz verfärbt und der ­bindungslose Mörtel ­bröselt heraus.

Bestimmung der Feuchte und Salze
Fast alle Schäden in alten Kellern ­stammen aus einer zu hohen Feuchte­belastung. Daher gilt es, feuchte oder nasse Kellerwände zunächst trocken zu legen. Um den Feuchtegrad in Kellermauern zu bestimmen, werden sehr oft die gravimetrischen, direkten und die chemischen, indirekten Feuchtemess­verfahren angewendet. Am häufigsten sind die elektrischen Feuchtemess­verfahren in Gebrauch.
Die gravimetrische Methode zur Feuchte­messung, die »Darr-Methode«, ist ein zerstörendes Verfahren, denn es misst die Feuchte dem Kellermauerwerk entnommener Bohrkerne, die im Labor gewogen, getrocknet und wieder gewogen werden. Die festgestellte Masse­differenz ergibt den Wassergehalt der Probe in Masse-Prozent. Chemische Feuchtemessverfahren finden zur ­Bestimmung der Mauerwerksfeuchte häufig Anwendung. Das allgemein ­bekannte Verfahren dafür ist das Calcium­carbid-Verfahren, das zumeist CM-Verfahren (Carbid-Methode) genannt wird.

Indirekte Messungen
Elektrische Feuchtemessverfahren stellen indirekte, niederfrequent arbeitende Methoden dar. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um zerstörungsfreie Prüfverfahren mit handlichen Widerstandsmessgeräten vor Ort, die allerdings die direkte Bestimmung des Feuchtegehaltes des Mauerwerks nicht zulassen. Es wird vielmehr ein Wert innerhalb eines bestimmten Volumens der zu messenden Kellerwand erkannt. Es kann jedoch, abhängig vom eingesetzten Gerät, ­immer nur das Mauerwerk und nicht der einzelne Baustoff bewertet werden. Da durch die Messung die physikalischen Eigenschaften des Mauerwerks oder seiner jeweiligen Baustoffe nicht bekannt sind, handelt es sich bei diesen indirekten Messungen nur um quali­tative Aussagen. Es wird angezeigt, wie feucht das Mauerwerk an der gemessenen Stelle ist. Bei salzbelasteten Mauerwerken sind Feuchtemessungen vor Ort mit zerstörungsfreien elektrischen Handmessgeräten wie etwa dem »Gann-Kugelkopf-Hydrometer« nicht anzuraten. Die Messergebnisse bei ­diesen Untergründen sind oft nicht brauchbar. In der Baupraxis können ­solche Messgeräte nützliche Hilfmittel zur qualitativen Schadensbegutachtung sein, wenn man die bekannten Fehlerquellen wie zum Beispiel Salze im ­Mauerwerk, berücksichtigt und keine quantitative Messung der Bauteil­feuchte anstrebt. Allerdings können die Messergebnisse im Sinne des Messenden verfälschend interpretiert werden.

Eingriffe in die Gebäudesubstanz
Mit Hilfe einer Messlupe mit einer 0,1-Millimeter-Skala, einer Taschenlampe oder Halogenleuchten lassen sich Riss-bilder erkennen. Deutlich sieht man ­dabei Breite, Länge, Verlauf, Rissuferausbildung, oft auch Risstiefe, Riss­muster und gegebenenfalls bevorzugte Rissrichtungen. Diese Beobachtungen bilden die Grundlage für die Beurteilung der Standsicherheit und der Wirkungszusammenhänge im Kraftabfluss. ­Zerstörungsfreie Untersuchungen im Keller genügen oft nicht, den Infor­mationsbedarf umfassend sicher zu stellen. Deshalb müssen in vielen Fällen Eingriffe in die Gebäudesubstanz vor­genommen werden: angefangen bei ­geringfügigen, zerstörungsarmen wie Bohrlöcher für die Endoskopie über umfangreichere Probenahmen verbunden mit Kernbohrungen bis hin zu groß-flächigen, zerstörungsintensiven Öffnungen der Mauerwerksoberfläche.
Die Anzahl der Probenahmen muss die verschiedenen Schadensformen, Baustoffe und Bauteile berücksichtigen. Die Proben müssen eine ausreichende Größe besitzen. Bei einer geringen Probenzahl und kleinen Proben wird die Inhomo­genität im Mauerwerkskörper nicht ausreichend erfasst. Kennwerte aus zu ­kleinen Proben beziehungsweise zu ­kleinen Probemengen weichen oft ­wesentlich von repräsentativen Kenn­daten ab.

Sanierungsmaßnahmen gegen Feuchte
Die nachträglich außen aufgebrachte, vertikale Abdichtung gegen andringendes Wasser gehört zu den bei alten ­Kellerbauten am häufigsten durch­geführten Sanierungsmaßnahmen, ­obwohl es sich dabei in der Regel um sehr kostspielige bauliche Veränderungen handelt. Sie können aber nur dann durchgeführt werden, wenn die Kellermauern allseits von außen zugänglich sind. Dabei muss zunächst geprüft ­werden, ob es sich um den Lastfall normaler Erdfeuchte oder um nichtdrückendes oder gar um drückendes Wasser handelt. Bei durchlässigem ­Boden wie zum Beispiel Kies entsteht Sickerwasser vor der Kelleraußenwand. In diesem Fall ist die Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4 auszuführen. Es reicht eine Dickbeschichtung in drei Milimeter Auftragsstärke oder eine Bahn wie beispielsweise eine Kunststoffbahn (Folie) oder Bitumenschweißbahn außen auf der Kellermauer.

Problemfall Grundwasser
In der Praxis haben sich einerseits ­flexible Dichtungsschlämmen — es ­handelt sich dabei um Ein- oder Zweikomponentensysteme, die hauptsächlich aus Zement, Zuschlägen und einem Kunststoffanteil bestehen — und ­andererseits kunststoffmodifizierte ­Bitumendickbeschichtungen durch­gesetzt. Diesem Lastfall kann auch ­mittels einer Drainanlage abgeholfen werden, wenn die Baugrube ent­sprechend ­wasserdurchlässig verfüllt wird.
Aufstauendes Sickerwasser, erkennbar an Pfützenbildung, tritt zum Beispiel bei lehmigen Boden auf. Der Keller muss dann nach DIN 18195 Teil 6 abgedichtet werden. Das ist der häufigste Lastfall, abgesehen von aufsteigendem Grundwasser. Hier ist eine Dick­beschichtung in zwei Lagen erforderlich, wobei dazwischen generell ein Gewebe eingebettet sein muss. Die Trockenschichtdicke muss mindenstens vier Millimeter betragen. Zu beachten ist, dass das Material stark schrumpft. ­Alternativ sind auch Bitumenschweiss­bahnen zulässig. Drückendes Wasser ist anzunehmen, wenn der höchste jemals gemessene Grundwasserstand weniger als 30 Zentimeter von der Oberkante Bodenplatte entfernt ist. Hier sind nur noch bahnenförmige Abdichtungsmaterialien zu­lässig.

Baubehörden geben Auskunft
Welcher Lastfall tatsächlich vorliegt, ­lässt sich bei Altbauten am besten durch Anlegen von Sondagen sowohl auf der Außenseite der Kellermauern als auch von solchen im Keller selbst klären. Sammelt sich rasch Wasser in den Schürfgruben, muss der Lastfall »Von außen drückendes Wasser« nach DIN 18 195 — Bauwerksabdichtungen, Teil 6 angenommen werden. Bleiben die Sondagen weitgehend trocken, so haben wir es mit nichtstauendem Sickerwasser oder gar nur mit normaler Erdfeuchte zu tun. Bei innerstädtischen Kellern kann man auch über die zuständigen Baubehörden die Grundwasserstände erfragen. Vor die vertikale Abdichtung stellt man Platten einer Perimeter­dämmung und schützt diese mit einer reissfesten Folie gegen mechanische Verletzungen beim Einfüllen der Baugrube.
Beobachtete man vor der Instandsetzung mäandrierende Feuchtigkeitsränder im Sockelbereich des Hauses oder innen an den Kellerwänden, steht aufsteigende Feuchte zu vermuten. Um ­solche Feuchte aufgrund der kapillaren Wirkung der mineralischen Wandbaustoffe sicher festzustellen, muss zunächst eine Feuchtebilanz und damit einhergehend eine Salzbilanz erstellt werden. Dies geschieht mit Hilfe von Kernbohrungen. Die zweckmäßig über­einander in Form einer Bohrachse aus dem Mauerwerk herausgebohrten Kerne werden dann im Baustofflabor untersucht. Bestätigt die Feuchtebilanz eine Durchfeuchtung des Kellermauerwerks durch aufsteigende Feuchtigkeit, ­müssen entsprechende kapillar­brechende Schichten zur Trockenlegung eingebaut werden.

Unerwünschte Folgewirkungen
In der baulichen Praxis haben sich zur Horizontalabdichtung zum einen ­Mauerwerksinjektionen entweder mit wässrigen Emulsionen, Silikon- beziehungsweise Kunstharzlösungen, überwiegend Polyurethane und Acrylate, oder Kieselsäureethylester mit hydrophobierenden Zusätzen, zum anderen mechanische Verfahren wie Ramm- und Sägeverfahren als auch Mauerwerksaustausch und schließlich, weniger empfehlungswürdig, elektrophysi­kalische Verfahren bewährt.
Unerwünschte Folgewirkungen erfolgreicher Trockenlegungsmaßnahmen ­zeigen sich in aller Regel schon sehr bald nach der Trockenlegung. Kellerwände und -gewölbe aus Naturstein entwickeln mehr oder minder starke Schwinderscheinungen. Aus diesem Grund bekommt das bislang stets feucht gewesene Mauer- und Gewölbematerial nach der Austrocknung manchmal sogar kräftige Risse. Sie müssen sorgfältig nachgearbeitet ­werden.

Flankierende Maßnahmen
Hat man die Kellerwände innen wie außen vertikal und horizontal abgedichtet, empfiehlt sich als weitere Oberflächenbehandlung im Innenraum der Sanierputz, zumal wenn die Oberfläche der Kellerwände sehr versalzen gewesen ist. Der Sanierputz ist in der Lage, eine weitere Auskristallisierung der Salze in seine großen Porenräume hinein zu ­ermöglichen, ohne dass seine Oberfläche zermürbt wird.
Oft wünscht der Bauherr die Keller­innenwände unverputzt stehen zu ­lassen. So wird die Schönheit eines ­Natursteinmauerwerks als Raumgestaltung ausgenutzt. In diesem Falle wird es nach der Reinigung und Neuverfugung auch noch auf das Ausbessern von Schad- und Fehlstellen im Mauerwerk ankommen. Solche Wände bleiben am besten unbehandelt. Lediglich Ausblühungen sollten durch Absäuern und gründlichem Nachspülen mit Wasser beseitigt werden.

Stichwort Nachhaltigkeit
Schließlich muss eine Sanierung des Kellers außerdem energetisch nach­haltig sein, das heißt die Außenwände eines zu Wohnzwecken ausgebauten Kellers müssen gemäß Energie­einsparungsverordnung EnEV 2009 ­derart wärmegedämmt werden, dass sie einen U-Wert von 0,30 W/m² · K erreichen. Dies kann entweder durch eine außen- oder durch eine innenliegende Dämmung erfolgen. Außen dürfen ­freilich nur unverrottbare, wenigstens zehn Zentimeter starke Wärmedämmplatten zum Einsatz kommen. Diese müssen durch ein entsprechendes Schutzvlies vor mechanischer Beschädigung beim Wiederverfüllen der Bau­grube geschützt werden. Innenliegende Wärmedämmung lässt sich zum Beispiel durch Silikatplatten oder mineralische Dämmstoffe herstellen.

Literatur:
Josef Maier, Handbuch Historisches Mauerwerk, Springer-Verlag Berlin 2012.
Josef Maier, Bauwerksdiagnostik – Entscheidungshilfen für die Vorbereitung einer Bauwerksinstandsetzung, Kontakt und Studium Band 698, Hrsg. Wilfried J. Bartz, Hans-Joachim Mesenholl, Elmar Wippler, Expert-Verlag Renningen 2010.

Abbildungen: Maier                                                                                                                             Ausgabe: 3/2012

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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