Folgen Sie uns
3. Januar 2018
Redaktion

Qualitätsstufen für Putze

Bei Innenputzarbeiten führt die Vereinbarung der höchsten Qualitätsstufe Q4 immer wieder zu Kürzungen von Werklohnansprüchen und ­gerichtlichen Streitigkeiten. Dies gilt es zu vermeiden. Daher sollen im folgenden Artikel die Qualitätsstufen anschaulich erläutert werden und die häufigsten Streitpunkte benannt werden.
Innenputz,
1 Kalkzementputz ohne vertragliche Vereinbarung (Q2 – gerieben) mit deut lichen Bearbeitungsspuren, gestörter mangelhafter Gesamteindruck
1 Kalkzementputz ohne vertragliche Vereinbarung (Q2 – gerieben) mit deut lichen Bearbeitungsspuren, gestörter mangelhafter Gesamteindruck

1. Hintergrund

Häufig findet sich in Bauträgerverträgen mit hochwertigem Innenausbau der Hinweis auf die mit den Innenputzarbeiten zu erreichenden Qualitätsstufen. Die Vereinbarung der höchsten Qualitätsstufe Q4 führt immer wieder zu Kürzungen von Werklohnansprüchen und ­gerichtlichen Streitigkeiten. Für den mit derartigen Streitigkeiten befassten Sachverständigen entsteht der Eindruck, dass die Vereinbarung der höchsten Qualitätsstufe Q4 auf der einen Seite bewusst genutzt wird, um Mängelansprüche durchzusetzen und Werklohnforderungen zu kürzen. Anderseits wird man mit Qualitäten von Innenputzarbeiten konfrontiert, die weit abseits dieser Anforderungen liegen und bei denen ein Ein­behalt des Werklohnes gerechtfertigt erscheint.

Daher sollen im folgenden Artikel die Qualitätsstufen anschaulich erläutert werden und die häufigsten Streitpunkte benannt werden. Dem Ausführungs­betrieb soll eine Handlungsstrategie ­gegeben werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

2. Erläuterung der Qualitätsstufen

Bei der Beurteilung der Qualitätsstufen ist grundsätzlich in abgezogene, geglättete, abgeriebene und gefilzte Putzoberflächen zu unterscheiden. Je nach Ausführungsart und Qualitätsstufe werden unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit und Eignung der Ober­fläche für nachfolgende Beschichtungen gestellt. Die oftmals in Ausschreibungen zu lesenden Oberflächenbeschreibungen wie »malerfertig, malfertig, streichfertig, anstrichbereit, oberflächenfertig, tapezierfertig, streiflichttauglich« sind völlig ungeeignet, um daraus eine qualitative Beschreibung der gewünschten Putzoberfläche abzuleiten.

Vielmehr gilt es, im Rahmen der Ausschreibung gemäß VOB/A § 7 »Beschreibung der Leistung« die Leistung eindeutig und erschöpfend (vollständig) zu beschreiben. Dies muss zwingend der­gestalt erfolgen, dass sowohl Qualitätsstufe als auch Ausführungsart genannt werden, zum Beispiel als »Q2 – geglättet«. Werden keine Aussagen zur Oberflächenqualität getroffen, so gilt Qualitätsstufe 2 (Q2) als vereinbart. Nach- folgend sollen die in der abgebildeten ­Tabelle genannten Ausführungsarten und Qualitätsstufen kurz und verständlich beschrieben werden.

Foto: Bauch
Tabelle Qualitätsstufen für Innenputze (Bundesverband Gipsindustrie e.V. Merkblatt 3)

2.1 Abgezogene Putze

Eine abgezogene Putzoberfläche wird durch Abziehen oder Ausrichten des Putzes mit einem geeigneten Werkzeug (Richtscheit, Kartätsche) erzielt. Eine weitere Oberflächenbearbeitung erfolgt nicht. Abgezogene Putze egal welcher Qualitätsstufe genügen daher ohne weitere Beschichtungen den Anforderungen an Wohn- und Büroräume nicht. Sie dienen als Unterputz.

Q1: An die Putzoberflächen werden keine Anforderungen hinsichtlich Optik oder Ebenheit gestellt. Eine geschlossene Putzoberfläche auf dem Mauerwerk ist ausreichend. Bearbeitungsspuren bleiben sichtbar, Fugen und Schwindrisse sind vorhanden.

Q2: Dies wäre die Standard-Oberflächenqualität, die ohne besondere Verein­barung zu erwarten ist. Es werden keine Anforderungen an die Optik, wohl aber Standardanforderungen an die Ebenheit gestellt. Sie ist als Unterputz für Oberputze mit einer Körnung > 2 mm und für Wandbeläge aus Keramik, Natur- oder Betonwerkstein geeignet.

Q3: In dieser Qualitätsstufe werden ebenfalls keine Anforderungen an die Optik, wohl aber erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gestellt. Die Putzober­fläche ist geeignet für Oberputze mit einer Körnung von < 1 mm und für Wandbeläge aus Feinkeramik, groß­formatige Fliesen, Glas oder Naturwerkstein geeignet.

Q4: existiert nicht für abgezogene Putze.

2.2 Geglättete Putze

Zur Ausführung geglätteter Putze werden vorzugsweise Gips- oder gipshaltige Putze verwendet. In der einlagigen Ausführung wird der Putz nach dem Auftragen abgezogen und abgerichtet. Danach wird der Putz kurz gefilzt und dabei aufgeschlämmt. Die so geschlämmte Oberfläche wird nachfolgend geglättet. Bei zweilagiger Ausführung wird auf einen rau abgezogenen, abgebundenen Unterputz eine geeignete Putzglätte oder Spachtelmasse dünnlagig aufgetragen und geglättet.

Q1: Es werden keine Anforderungen ­gestellt, eine geschlossene Putzober­fläche auf dem Mauerwerk ist aus­reichend. ­Bearbeitungsspuren sind sichtbar.

Q2: Diese Qualitätsstufe stellt ohne anderslautende vertragliche Vereinbarung wieder die Standardqualität dar und ­genügt den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen.

Derartige Putzoberflächen sind geeignet für Oberputze mit Körnung > 1,0 mm, mittel- bis grobstrukturierte Wandbekleidung (Raufaser in Körnung RM oder RG) oder für matte und gefüllte ­Anstriche (quarzgefüllte Dispersions­beschichtungen) die mit langfloriger Farbrolle oder Strukturrolle aufgetragen werden. Vereinzelte Abzeichnungen (Traufelstriche) sind bei dieser Qualitätsstufe hinnehmbar. Schattenfreiheit bei Streiflicht wird nicht erreicht.

Q3: Diese Qualitätsstufe beinhaltet ­gegenüber der Stufe Q2 einen zusätz­lichen Glättgang oder einen zusätzlichen Glättputzauftrag. Geglättete Putzoberflächen in Q3 sind geeignet für Oberputze mit Körnung < 1,00 mm, für fein strukturiere Wandbekleidungen (Vlies), Raufasertapeten mit Körnung RF oder für matte fein strukturierte Anstriche. Bearbeitungsspuren dürfen kaum erkennbar sein. Die Schattenbildung bei Streiflicht ist nicht auszuschließen, sollte aber ­geringer als bei Q2 sein.

Q4: Diese Qualitätsstufe stellt alle Anforderungen aus Q3 und zusätzlich ein vollflächiges Überarbeiten der Putzober­fläche mit einem geeigneten Spachtel oder Glättputzmaterial dar. Der Putz muss erhöhten Anforderungen an die Ebenheit gemäß DIN 18202 genügen.

Putzoberflächen in Q4-geglättet sind geeignet für glatte Wandbekleidungen und Beschichtungen mit Glanz wie beispielsweise Metall-, Vinyl-, oder Seidentapeten, glänzende Lasuren oder Anstriche/Beschichtungen und Spachtel- oder Glättetechniken. Für hochglänzende ­Beschichtungen, Lackierungen und Lacktapeten können weitere Maßnahmen wie mehrmaliges Spachteln und Schleifen erforderlich sein. In dieser höchsten Qualitätsstufe sollten sich Bearbeitungsspuren kaum noch abzeichnen.

Gerade bei dieser Qualitätsstufe spielen die Belichtungsverhältnisse eine entscheidende Rolle. Absolute Schattenfreiheit bei Streiflicht ist auch hier nicht erreichbar. Die Beleuchtung bei der späteren Nutzung muss bekannt sein und sollte zweckmäßigerweise beim Verputzen entsprechend installiert werden.

Foto: Bauch
2 Putzansatz des Tagwerkes störend erkennbar

2.3 Abgeriebene Putze

Zur Herstellung abgeriebener Innenputze werden Kalk- und Kalkzementputze in ein- und zweilagiger Aus­führung verwendet. Der Putz wird aufgetragen, abgezogen und mit dem Richtscheit abgerichtet. Nach dem Anziehen des Putzes wird dieser bis zur Qualitätsstufe Q3 einfach abgerieben. In Q4 wird ein Oberputz in Kornstärke < 1,0 mm auf einen Unterputz in Q3 aufgetragen und abgerieben.

Q1: Es werden keine Anforderungen ­gestellt und eine geschlossene Putz­fläche ist ausreichend.

Q2: Wieder entspricht diese Qualitätsstufe der Standardqualität und genügt damit den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen. Derartige Putze in Q2-gerieben sind geeignet für matte, gefüllte Anstriche und Beschichtungen und für grobstrukturierte Wandbekleidungen wie zum Beispiel Raufasertapeten mit Körnung RG.

Es dürfen kleinere Unebenheiten, ­unterschiedliche Putzstrukturen, strukturlose Stellen (Glatzen), Bearbeitungsspuren und Kornanhäufungen erkennbar sein. Das Absanden ungestrichener Reibeputze kann nur durch eine Beschichtung vermieden werden.

Q3: In dieser Qualitätsstufe sind höhere Anforderungen als in Q2 einzuhalten. Es wird ein gleichmäßiges Strukturbild ­gefordert, Kornanhäufungen und strukturlose Stellen sind nur vereinzelt zu­lässig. Der Gesamteindruck des Strukturbildes darf nicht gestört sein. Die Qualitätsstufe ist geeignet für matte, nicht strukturierte/nicht gefüllte Anstriche.

Q4: Diese Qualitätsstufe kann auf ­geglätteten (mit Haftvermittler) und auf eben abgezogenen Unterputzen der Qualitätsstufe Q3 ausgeführt werden. Sie entspricht höchsten Anforderungen an die geriebene Putzoberfläche und ist nur durch zusätzliche über Q3 hinaus­gehende Maßnahmen erreichbar. Der Unterputz muss erhöhten Anforderungen an die Ebenheit genügen. Die Herstellung erfolgt durch Auftragen von zwei Oberputzlagen mit Körnungen < 1,0 mm frisch in frisch auf den Unterputz in Q3.

Das geriebene Strukturbild muss gleichmäßig sein. Die derart hergestellte Putzoberfläche ist geeignet für Lasuren und Anstriche bis zum mittleren Glanz. Absolute Schattenfreiheit bei Streiflicht wird nicht erreicht. Die Belichtungs- und Beleuchtungsverhältnisse der späteren Nutzung müssen bekannt sein und sollten bereits zum Verputzzeitpunkt installiert/imitiert werden.

2.4 Gefilzte Putze

Gefilzte Putze können ein- oder zweilagig (ab Q3) hergestellt werden. Dabei wird der Putz nach dem Auftragen, dem Abziehen und Abrichten je nach Qualitätsstufe in einem oder mehreren Filzgängen mit dem Filzbrett bearbeitet.

Q1: An den Filzputz werden keine Anforderungen gestellt, eine geschlossem Putzoberfläche ist ausreichend.

Q2: Wieder wird hier die Standardqualität mit üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenputze erreicht. Der­artig gefilzte Putzoberflächen sind geeignet für matte, gefüllte Anstriche und für großstrukturierte Wandbekleidungen wie beispielsweise Raufasertapeten mit Körnung RG. Abzeichnungen, strukturlose Stellen, Bearbeitungsspuren, kleinere Unebenheiten und Kornanhäufungen dürfen erkennbar sein. Unterschied- liche Putzstrukturen sind nicht zu vermeiden. Das leichte Absanden dieser Putze kann nur durch eine Beschichtung vermieden werden.

Q3: Die Oberflächenstruktur entsteht durch Vor- und Nachfilzen des zweilagigen Putzes. Das Strukturbild muss gleichmäßig sein, Kornanhäufungen und kahle Stellen sind nur vereinzelt zulässig. Der Gesamteindruck darf nicht gestört sein. Derartige Filzputze in Q3 sind geeignet für matte, nicht strukturierte Anstriche.

Q4: Diese Qualitätsstufe wird auf geglätteten (mit Haftvermittler) und auf eben abgezogenen Unterputzen in Q3 aus­geführt. Der Unterputz muss erhöhten Anforderungen an die Ebenheit genügen. Das Strukturbild entspricht dem der Qualitätsstufe Q3-gefilzt. Absolute Schattenfreiheit bei Streiflicht wird nicht erreicht. Die Belichtungs- und Beleuchtungsverhältnisse der späteren Nutzung müssen bekannt sein und sollten bereits zum Verputzzeitpunkt installiert/imitiert werden.

3. Fazit für den Ausführungsbetrieb

Die vorgesehenen Qualitätsstufen sind immer in Verbindung mit der vorgesehen Ausführungsart in der Ausschreibung anzugeben. Geschieht dies nicht, gilt die Qualitätsstufe Q2 als vereinbart. Diese Stufe sollte mit einer üblichen handwerklichen Ausführungstechnik problemlos erreichbar sein.

Die Qualitätsstufe Q3 sollte mit erhöhter Sorgfalt ebenfalls bei allen Ausführungsarten erreichbar sein da sie lediglich einen zusätzlichen Arbeitsgang erfordert und nicht störende Unregel­mäßigkeit noch zulässt.

Bei Vereinbarung der höchsten Qualitätsstufe Q4 ist Vorsicht geboten. Die Qualitätsansprüche können schnell als derart hoch interpretiert werden, so dass Streitigkeiten vorprogrammiert sind. Hier ist die Frage zu stellen, ob die Qualitätsstufe Q4 wirklich dem Objekt angemessen erscheint oder lediglich der Kosteneinsparung des Auftraggebers dienen soll. Oft sind derartige Verträge Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.

Um Streitigkeiten bezüglich der Oberflächenqualität zu vermeiden, ist eine den Erfordernissen angepasste handwerkliche Verarbeitung zu empfehlen. Hier kommt der Vorbereitung des Putzgrundes eine wesentliche Bedeutung zu, da sie wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Putzoberfläche hat. Schlitze, Fehlstellen und größere Fugen sind rechtzeitig und unter Beachtung der Standzeiten mit geeignetem Mörtel zu verschließen. Das Auftragen von Haftbrücken oder Aufbrennsperren sind weitere Möglichkeiten, die der Vorbereitung von ungeeigneten Putzuntergründen dienen.

Die Prüfung der Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 sollte ebenfalls zu den Selbstverständlichkeiten vor Ausführung der Putzarbeiten gehören. Hier ist zum Beispiel an nichtflächenfertigen Wänden und Unterseiten von Rohdecken bei einem Messpunktabstand von 1 m ein Stichmaß von 10 mm oder bei einem Messpunktabstand von 4 m ein Stichmaß von 15 mm einzuhalten. Anderenfalls wären bei stark unebenen Untergründen eventuell Unterputzprofile und/oder ein Ausgleichsputz erforderlich. Alle diese Maßnahmen (Putzgrundvorbereitung, Fugenverschluss, Setzen von Unterputzprofilen und Ausgleichs­putz) sind gemäß DIN 18350 VOB/C »Besondere Leistungen« die gesondert zu vergüten sind und Nachtragspotenzial für den Ausführungsbetrieb bieten.

Empfehlungen

Die vielfach gewünschten, anfangs ­makellosen Oberflächen in Q4, auf denen sich im Laufe der Zeit jede noch so kleine Verschmutzung überdeutlich abzeichnet, sind handwerklich nicht ziel­sicher herstellbar und keinesfalls vergleichbar mit der Oberflächenbeschaf- fenheit von industriell hergestellten Produkten. Eventuell ist es empfehlenswert, die Schlusslage für einzelne End­beschichtungen in Q4 wie glänzende ­Beschichtungen, Lackierungen oder Lacktapeten durch den Fachunternehmer herstellen zu lassen, der die End­beschichtung aufträgt.

Empfehlenswert erscheint jedoch die Herabsetzung auf die Qualitätsstufe Q3, um kostenintensiven Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Vor Beginn der ­Arbeiten empfiehlt sich die Anlage einer Musterfläche, um einen Vergleichsmaßstab für die gewünschte Ausführungsqualität zu haben.

Dipl.-Ing.
Klaus-Gunnar Bauch
ist ö.b.u.v. Sachverständiger für Putze (IHK
Dresden) und Restaurator im Maurerhandwerk
(HWK Leipzig). Er ist auf Fragestellungen
der Altbausanierung und Denkmalpflege spezia lisiert.
www.baudenkmalpflege-bauch.de

Ausgabe 01 / 2018

Artikel als PDF herunterladen

Herunterladen

Bilder aus dem Artikeln:

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
Schmuckbild
Zurück
Speichern
Nach oben