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17. Februar 2021
Redaktion

GEG 2020: Schlanke Linie erfüllt Forderungen

Dämmsysteme von puren bieten eine Lösung, um das neue Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 bei Sanierungen und Neubauten einzuhalten.

GEG
Foto: Pixabay

 Das GEG 2020 setzt voraus, dass alle Neubauten als sogenannte Niedrigstenergiegebäude geplant und gebaut werden. Seit November 2020 gilt dieses Gesetz in Deutschland. Es löst das Energieeinsparungsgesetz EnEG 2013, die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 mit erhöhtem Neubau-Standard ab 2016 und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2011 ab. Die Dämmstandards entsprechen weitgehend der Energieeinsparverordnung EnEV ab 2016.

Mit einem U-Wert von 0,24 W/(m²K) sind die Anforderungen an den Wärmeschutz von Dächern bei einer Sanierung durch eine 100 mm dicke Polyurethan (PU)-Dämmung erfüllbar. Beim Einsatz einer Aufsparrendämmung wird die Luftdichtheitsebene und die Dämmung über den Sparren angeordnet. Ist im Altbau bereits eine solide Zwischensparrendämmung vorhanden, kann diese in die Wärmeschutzberechnung einbezogen werden: liegt eine funktionstüchtige 80 mm dicke Mineralwolle-Zwischensparrendämmung in den Gefachen der Dachkonstruktion, genügt eine 60 mm dicke PU-Aufsparrendämmung, um den geforderten U-Wert von 0,24 W/(m²K) zu erreichen. Eine Förderung von 20 Prozent durch die KfW für eine Dachsanierung ist durch eine Steildachkonstruktion mit einem U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) möglich. Auch eine steuerliche Erleichterung nach ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen) kann in Betracht gezogen werden.

Weitere Infos zur puren Wärmedämmung finden Sie auf der Website.

Quelle: puren / Delia Roscher

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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