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6. September 2021
Redaktion

Effizient und sicher bauen und nutzen

Die im Februar 2019 in Kraft getretene Neufassung der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 1 hat unter anderem das Thema Gefährdungsbeurteilung sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zum Schutz vor Absturz – vor allem beim Fassadengerüstbau – wieder vermehrt in den Fokus gerückt. Dieser Artikel behandelt einige oft gestellte Fragen. 

Foto: Layher
Arbeits- und Schutzgerüste bieten Gewerken sicheren Höhenzugang für Arbeiten an Stellen, die vom Boden oder von Geschossdecken aus nicht mehr erreicht werden. Neben einer sachgemäßen Errichtung des Gerüsts steht hier die Arbeitssicherheit bei der Nutzung und die Sicherung gegen Absturz bei der Gerüstmontage im Fokus.
 
Welche Sicherheitsvorschriften gelten?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der gerüstspezifische Teil der Technischen Regel 2121 für Betriebssicherheit konkretisieren auf nationaler Ebene das Europäische Arbeitsschutzgesetz. Nach diesem ist „Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird“. Nach der allgemein anerkannten Betrachtungsweise von Risiken sind Absturzgefahren dabei an ihrer Ursache zu bekämpfen. Die TRBS 2121-1 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Gerüsten. Die Verwendung von Gerüsten im Sinne dieser Regel schließt den Auf-, Um- und Abbau eines Gerüsts durch den Gerüstersteller und den Gebrauch des Gerüsts durch den Gerüstnutzer ein. Ausgenommen sind fahrbare Arbeitsbühnen, Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüste, Konsolgerüste und Bockgerüste.{pborder}
 
„Die Neufassung der TRBS 2121 Teil 1 fordert das bekannte TOP-Prinzip – Technische vor Organisatorischen vor Persönlichen Maßnahmen – noch stärker ein.“ Dr. Rolf Sontheimer, Leiter Technische Abteilung bei der Wilhelm Layher GmbH. Foto: LayherWer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Eine Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleitete Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen sind laut BetrSichV für jede Baustelle vorgeschrieben. Dazu sind bei der Verwendung von Gerüsten auftretende Gefährdungen zu ermitteln und daraus die notwendigen Maßnahmen für die sichere Verwendung der Gerüste abzuleiten und zu treffen – in Abhängigkeit vom einzurüstenden Objekt, der Gerüstbauart und der Gerüstkonstruktion. Entsprechende Vorgaben finden sich in der TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“. Erstellt werden darf eine Gefährdungsbeurteilung nur von einem Fachmann: der sogenannten „Fachkundigen Person“, die unter anderem auch für die Montageanleitung sowie die Aufsicht der Auf-, Um- und Abbauarbeiten zuständig ist. Je nach Art der Aufgabe werden unterschiedliche Anforderungen an die fachkundige Person gestellt. Auswahlkriterien sind beispielsweise Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
 
Wie wähle ich geeignete Sicherungsmaßnahmen aus?
Werden im Gerüstbau für die jeweiligen Montagesituationen oder Tätigkeiten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen erforderlich, so kommen für den Auf-, Um- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen in Frage. Mögliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr können beispielsweise Absturzsicherungen wie Abdeckungen, Geländer oder Seitenschutz, Auffangeinrichtungen wie Schutznetze, Schutzwände oder Schutzgerüste oder die Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sein. Speziell im Fassadengerüstbau fordert die Neufassung der TRBS 2121 Teil 1 das bekannte TOP-Prinzip – Technische vor Organisatorischen vor Persönlichen Maßnahmen – noch stärker ein. Montagesituationen ganz ohne Absturzsicherung, wie bisher nach besonderer Unterweisung des Mitarbeiters, werden nicht mehr geduldet. Welche Schutzmaßnahmen im konkreten Fall anzuwenden sind, muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Egal welche Schutzmaßnahme zum Einsatz kommt, sollten die regelmäßige Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter, das Anfertigen schriftlicher Gefährdungsbeurteilungen und die Festlegung von daraus abgeleiteten Maßnahmen in jedem Betrieb zum täglichen Routineablauf gehören.
 

TIPP: Für die einfache Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bietet die BG BAU die Möglichkeit an, diese online durchzuführen unter:
http://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/ga/ga_geruest.htm

Ist ein vorlaufender Seitenschutz immer vorgeschrieben?
Gemäß der neuen TRBS 2121-1 ist auf der obersten Gerüstlage für den Horizontaltransport von Gerüstbauteilen bei durchgehender Gerüstflucht mindestens ein einteiliger Seitenschutz oder ein Montagesicherungsgeländer zu verwenden, sofern nicht bauliche Gegebenheiten, beispielsweise Balkone, Erker, oder besondere Gerüstbauarten, wie zum Beispiel Hänge- oder Raumgerüste, diese Maßnahme der Absturzsicherung nicht ermöglichen. Dabei gilt es zu beachten, dass auch auf der Innenseite von Gerüsten Absturzgefahren bestehen können – zum Beispiel bei Skelettbauten. Umsetzen lassen sich diese Anforderungen sowohl mit temporären Montagesicherungsgeländern wie dem MSG von Layher als auch mit integrierten Lösungen wie dem I-Geländer für das im Fassadengerüstbau weit verbreitete Layher Blitz Gerüst oder mit dem modularen Fassadengerüstsystem AGS.
 

Digitale Unterstützung

 
Erleichtert den Einstieg in die digitale Gerüstplanung: Mit LayPLAN CLASSIC lassen sich vordefinierte Gerüstanwendungen automatisiert planen. Foto: Layher
 
Die Digitalisierung ist allgegenwärtig und verändert die Berufswelt – auch beim Erstellen von Gerüsten. Zu den wesentlichen Vorteilen digitaler Prozesse gehören nicht nur Kostentransparenz sowie Planungs- und Terminsicherheit, sondern auch die Erhöhung der Arbeitssicherheit. Die vorgesehenen Maßnahmen können mithilfe der realitätsnahen Visualisierung bereits im Vorfeld mit Auftraggeber, Sicherheitsfachkräften oder anderen Gewerken abgestimmt werden. Um Kunden zu unterstützen, hat Layher ein einfach umzusetzendes Konzept zur Digitalisierung der gerüstspezifischen Prozesse Planung, Logistik und Ausführung entwickelt. Dieses kann individuell auf den jeweiligen Bedarf angepasst werden. Mit der LayPLAN SUITE stehen zudem passende Softwaremodule für die Umsetzung zur Verfügung. LayPLAN CLASSIC für die Konfiguration von Fassaden- und Raumgerüsten erleichtert beispielsweise den Einstieg in die digitale Planung, indem sich vordefinierte Gerüstanwendungen über die intuitive Programmoberfläche automatisiert planen lassen. Auch der vorlaufende Seitenschutz bei Fassadengerüsten oder optionale Podesttreppen lassen sich bei der Planung mit nur wenigen Klicks berücksichtigen. Nach Eingabe der Abmessungen und der gewünschten Aufbauvariante liefert LayPLAN CLASSIC sekundenschnell einen Rüstvorschlag inklusive Verankerung, Aussteifung und Seitenschutz. Auf Knopfdruck lässt sich anschließend eine Materialliste ermitteln. Dies unterstützt die Logistik und das benötigte Material ist so garantiert vor Ort.

 

Welche Sicherungsmaßnahme passt zu meinem Betrieb?
Die Erfahrung zeigt heute, dass die Betrachtung der Vor- und Nachteile einzelner Bauteile für den vorlaufenden Seitenschutz der falsche Ansatz ist. Sicherheit ist wichtig – aber auch Wirtschaftlichkeit, die entscheidende Grundlage für jedes Handwerksunternehmen. Die erfahrenen Layher Gebietsverkaufsleiter suchen beispielsweise gemeinsam mit Kunden auf Basis einer Bedarfsanalyse die in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht individuell richtige Systemlösung – je nach Ausrichtung. Bei einer Spezialisierung auf Arbeits- und Schutzgerüste sind Rahmengerüste wie das Blitz Rahmensystem die wirtschaftliche Lösung. Sollen weitere temporäre Konstruktionen auf Baustellen – wie Treppentürme oder Überbrückungen – umgesetzt werden, kann das modulare Fassadengerüstsystem AGS die passende Lösung sein. Die Kombinationsmöglichkeit mit dem vielseitigen AllroundGerüst-Baukasten sorgt für ein breites Einsatzspektrum. Mit beiden Systemen lassen sich die Vorgaben der TRBS 2121-1 umsetzen.
 
Schnell und sicher an der Fassade: Das wirtschaftliche Rahmensystem Blitz Gerüst besitzt mit dem I-Geländer einen integrierten vorlaufenden Seitenschutz. Die Forderungen der TRBS 2121-1 lassen sich problemlos erfüllen. Foto: Layher
 
Das modulare Fassadengerüstsystem AGS verbindet die Flexibilität modularer Systeme mit einem vorlaufenden Seitenschutz gemäß TRBS 2121-1. Foto: Layher
 
Was gilt es darüber hinaus noch im Bereich Sicherheit zu beachten?
Neben Abstürzen können zum Beispiel auch Durchstürze ein nicht zu vernachlässigendes Risiko im Gerüstbau darstellen. Layher hat deshalb schon vor Jahren die Bodenserie Xtra-N entwickelt. Dabei handelt es sich um Gerüstböden mit Belagsplatten aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Zu den Vorteilen gehört nicht nur die leichte Reinigung, sondern auch die hohe Langlebigkeit der witterungsbeständigen Xtra-N-Böden sowie die hohe Arbeitssicherheit durch die deutlich höhere Bruchlast im Vergleich zu traditionellen Sperrholzplatten. Die Gefahr des plötzlichen Versagens auf der Baustelle lässt sich so minimieren.
 

TIPP: Die Anschaffung von Schutzmaßnahmen wird von der BG BAU gefördert.
Weitere Informationen: bg-foerderung.layher.com

Dr.-Ing. Rolf Sontheimer
 
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Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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