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7. Mai 2021
Redaktion

Bloß keinen Staub aufwirbeln!

Die Stimmung auf der Baustelle kippt, wenn sich Ihr Kunde durch Staub belästigt fühlt. Und auch für Ihre Mitarbeiter müssen gesetzliche Vorgaben beim Gesundheitsschutz beachtet werden. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und welche Ausstattung Sie benötigen. Staubfreie Baustellen führen zu besseren Arbeitsergebnissen und machen weniger Nacharbeiten nötig.
Foto: Heylo

Auch für den Gesundheitsschutz ist eine Umgebung ohne Staub förderlich. Die klinisch reine Lehrbaustelle ohne Staub und Schmutz gibt es allerdings nicht. Denn sämtliche Renovierungsarbeiten finden bei aktiver Nutzung der Räume statt. Ob im privaten Wohnbereich, in Büros, Hotels oder Arztpraxen: Oft sollen das Wohnen und Arbeiten ohne Einschränkungen weitergehen, ohne dass die Menschen durch Staub oder Schmutz belästigt werden.{pborder}

 

Unternehmerische Verantwortung: Staubschutz ist Chefsache

Dazu sind Sie als Chef des Stuckateurbetriebs verpflichtet:
1. Arbeitgeberpflichten (§4 Arbeitsschutzgesetz): 
Der Unternehmer muss für die richtigen Arbeitsbedingungen sorgen
  • Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird
  • Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen
  • Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene ist zu berücksichtigen
  • Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen
  • Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen
2. Arbeitgeberpflichten
(§5 Arbeitsschutzgesetz, §7 Gefahrstoffverordnung): 
Der Unternehmer muss die Arbeitsbedingungen immer bewerten
  • Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist immer eine Gefährdungsbeurteilung notwendig
  • Arbeitsaufnahme erst nach Gefährdungsbeurteilung und Einleitung von Schutzmaßnahme zulässig
  • Gilt auch, wenn Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können
  • Pflicht zur Informationsbeschaffung liegt beim Unternehmer!
Ganz allgemein gilt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip: Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Persönliche Schutzausrüstung
 
Aktuelle Änderungen 
Im Oktober 2016 haben sich Bundesministerien sowie Verbände und Organisationen auf gemeinsame Aktivitäten zur Staubminderung beim Bauen verständigt – darunter auch der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Im Rahmen der Erklärung wurde vereinbart, neben der Information und Beratung auch eine Motivation der Betriebe zu der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen. Denn ohne den Einsatz wirksamer technischer Lösungen zur Staubminderung lassen sich die Grenzwerte nicht einhalten. Funktionierende Staubschutzwände, Gerätekombinationen mit Entstauber, und Luftreinigungsgeräte können allen Beteiligten – Bauherren und Ihnen als Auftragnehmer – Ärger, Zeit und Kosten ersparen. Im Gespräch mit Dipl.-Ing. Oliver Hübner, Gebietsverkaufsleiter der Heylo GmbH, erörtern wir die Faktenlage nach dem Stand der Technik.
 
Oliver Hübner, Heylo: „Bei der individuellen Baustellensituation sind alle relevanten Vorschriften zu betrachten und im Zweifelsfall die schärferen Vorgaben zu berücksichtigen.“ Foto: HeyloGibt es aktuelle Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben?

Oliver Hübner: In der TRGS 900, die seit 2014 gilt, wurde der Grenzwert für lungengängigen Staub reduziert. Der neue Grenzwert liegt jetzt bei 1,25 mg/m³, vorher waren es 3 mg/m³. Bis zum 31. Dezember letzten Jahres konnte noch der alte Grenzwert bei besonderen Baustellensituationen angesetzt werden. Diese Übergangsfrist ist abgelaufen, seit dem 1. Januar ist der neue Grenzwert einzuhalten. Neben der TRGS 900 gibt es noch weitere Vorschriften, die abhängig von der Gefährdungsbeurteilung ergänzend zu berücksichtigen sind und teilweise deutlich geringere Grenzwerte vorschreiben, etwa 0,05 mg/m³ für Quarzstaub. Für Betriebe relevant sind u. a. die Grenzwerte in der TRGS 505 für Blei, TRGS 519 für Asbest, TRGS 521 für alte künstliche Mineralfasern, TRGS 524 für Schimmelpilzsporen, TRGS 553 für Holzstaub, TRGS 559 für mineralischen Staub und TRGS 560 für Krebs erregende Stoffe. Da die Festlegung von Grenzwerten auf den jeweils aktuellen Erkenntnissen der Forschung basiert, ist auch die Aktualisierung der Vorschriften ein kontinuierlicher Prozess. Bei der Beurteilung der individuellen Baustellensituation sind daher alle relevanten Vorschriften zusammen zu betrachten und im Zweifelsfall die schärferen Vorgaben zu berücksichtigen.

Was muss ein Stuckateurbetrieb heute beim Staubschutz auf Baustellen beachten?
O. Hübner: Hier gibt es mehrere Kriterien: als allererstes natürlich die Vorgaben der behördlichen Seite. Hinzu kommen dann Aspekte aus dem betrieblichen Umfeld wie die Sicht des Unternehmers auf seine Auftraggeber bzw. Kunden, Mitarbeiter und potenzielle Kunden wie Nachbarn. Hier spielen Qualität, Schnelligkeit, Sauberkeit, Preis-Leistungs-Verhältnis, Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz oder unauffälliges Arbeiten – etwa kein Staub im Treppenhaus – eine Rolle. Allgemein gilt: „Jeder Staub kann bei hohen Belastungen zu Erkrankungen der Atemwege führen. Darüber hinaus kann Quarzstaub zur Silikose führen und damit auch Lungenkrebs verursachen.“ So lautet die Definition der Bau BG. Die Wirkungsweise der Stäube ist abhängig von der Art des Staubs, von der Dauer und vom Umfang der Staubbelastung, vom Ort der Ablagerung in den Atemwegen und von der Teilchengröße. 
 
Aktiver Staubschutz: Gefahren sind immer an ihrer Quelle zu bekämpfen. Individuelle Schutzmaßnahmen (PSA) sind nachrangig zu anderen Maßnahmen. Foto: HeyloDas ist eindeutig, aber vielleicht zu abstrakt. Um welche Auswirkungen geht es konkret?
O. Hübner: Staub belastet die Atemwege, die Sauerstoffversorgung wird verschlechtert, es kommt zur Kurzatmigkeit; die Selbstreinigungsmechanismen werden überlastet, der Mitarbeiter muss die Arbeitsintensität reduzieren und fällt im schlimmsten Fall sogar aus – ein zusätzliches Problem in Zeiten des Fachkräftemangels. Damit Sie ein Gefühl für den Staub bekommen: Ein Staubteilchen mit Durchmesser 1 µm hat eine Falldauer von 1 m pro 7 Stunden. Wird ein Loch ohne Staubschutz gebohrt, heißt das für den Mitarbeiter, dass er den ganzen Arbeitstag eine Staubschutzmaske tragen muss. Aus Sicht des Kunden bedeutet das aber auch: Selbst wenn der Handwerker abends nach Arbeitsende die Wohnung putzt, hat sich am nächsten Morgen wieder Staub auf den Flächen abgesetzt.
 

Staubschutz konkret: Empfehlenswerte Basisausstattung

Als Grundausstattung für den professionellen Staubschutz empfiehlt Heylo:
  1. Luftreiniger PowerFilter 1400 inkl. Vorfilter, HEPA-Hauptfilter, Schlauchadapter und Luftschlauch; auch für die Unterdruckhaltung einsetzbar. Das Paket wird von der BG Bau gefördert.
  2. Staubschutztür DCD 3.0, mit optionalem Zubehör stufenlos einsetzbar für Türöffnungsweiten bis 1,43 m. Die gesamte Türbreite steht für Materialtransport zur Verfügung.
  3. Staubschutzwand Heywall® Sanierer-Paket für die werkzeuglose Errichtung von Staubschutzwänden bis zirka 8,00 m Länge bei Raumhöhen bis zu 3,60 m. Ebenfalls enthalten sind Dichtschienen für die Abdichtung der Wandanschlüsse ohne abzukleben. Die Wand kann in gerader, L- oder U-Form aufgebaut werden. Längere Staubschutzwände sind problemlos möglich durch Kombination mehrerer Sanierer-Pakete.
  4. Sicherheitssauger VC 30 H mit HEPA-Filter und Asbest-Zulassung. Der Sauger wird von der BG Bau gefördert.
Weitere Informationen auf www.heylo.de
 
Vorgehen auf der Baustelle 

Zunächst ist zu klären, welche Stäube entstehen. Da die in Bestandbauten eingesetzten Materialien in der Regel nicht bekannt sind, ist eine Beprobung hilfreich. Baustäube sind typischerweise Mischstäube, die häufig Quarzfeinstäube enthalten, die Silikose und Lungenkrebs begünstigen. Folgende Aspekte sind nach Oliver Hübner wichtig, um Risiken zu minimieren: 

Welche Staubschutzklassen sind einzuhalten?
  • Welche Arbeitsverfahren können eingesetzt werden (existieren eventuell staubarme Verfahren)?
  • Wie lang sind die Mitarbeiter der Exposition ausgesetzt? Dazu die erforderlichen Schutzmaßnahmen planen; davon abgeleitet der Arbeitszeitplan, da abhängig von den persönlichen Schutzmaßnahmen u. a. die individuellen Arbeits- und Pausenzeiten der Mitarbeiter berücksichtigt werden müssen
  • Unterrichtung der Mitarbeiter über die individuellen Bedingungen der Baustelle
  • Bereitstellung der geeigneten Arbeitsmittel, Werkzeuge und persönliche Schutzausrüstung
  • Einweisung der Mitarbeiter in die erforderliche Arbeitsweise
  • Schutz Unbeteiligter durch Absperrung und Kennzeichnung der Baustelle
  • Dokumentation der Baustelle
Für die Auswahl der Staubabsauganlage ist die Raumgröße entscheidend, aus der abgesaugt werden soll. Die Hersteller müssen (bei den BG-Bau geförderten Geräten) den Rauminhalt/Luftleistung in m³ auf dem Gerät angeben. Je nach abzusaugendem Staub muss die Filterklasse der Absauganlage festgelegt werden. Normalerweise sind die Geräte mit einem Vorfilter und einem Hauptfilter (Staubklasse M) ausgestattet. Einige Geräte können auch mit feineren Filtern (Staubklasse H) geliefert werden. Je höher die Filterklasse ist, umso mehr reduziert sich die Absaugleistung und umso mehr kleinere Staubpartikel bleiben im Filter zurück. Idealerweise stehen die Absauganlagen außerhalb des Raums, in dem gearbeitet wird. Vorbereitend wird eine Staubschutztür in die Türzarge gespannt. Diese verhindert das Entweichen staubhaltiger Luft in andere Räume. Danach wird der Absaugschlauch in die Türöffnung fixiert und die Staubabsauganlage in Betrieb genommen. Wenn außerhalb des Raums das saugende Gerät steht, muss dem Raum Frischluft zugeführt werden, z. B. über Nachströmöffnungen. Zusätzlich müssen im Arbeitsraum alle Türen und Fenster geschlossen sein. Somit entsteht ein Unterdruck im Raum, der das Absaugen begünstigt und für eine angenehme Arbeitstemperatur sorgt. Die Staubabsauganlage sollte die ganze Zeit während des Aufenthalts im Raum laufen. Somit wird der anfallende Staub permanent abgesaugt. Die gereinigte Luft kann direkt in den angrenzenden Raum geblasen werden oder über einen Abluftschlauch nach außen weggeleitet werden.
 
Staubdichte Absperrung in Minuten: Die modulare Staubschutzwand HEYWALL beinhaltet ausziehbare Alu-Systemstangen bis zu 3,60 m Höhe. Foto: Heylo
 
Maßnahmen in die Abläufe integrieren 
Um sich als innovatives Unternehmen vom Wettbewerb abzugrenzen, kann der Staubschutz als eigene Position in das Angebot aufgenommen werden. Teilweise wird dies bei Ausschreibungen bereits gefordert. Ebenso können die Arbeiten schneller durchgeführt werden – weil Lüftungspausen entfallen – und das Beschichtungsergebnis wird verbessert, weil es keine Staubeinschlüsse in den Oberflächen gibt. Die Abschottung kann ein Mitarbeiter allein aufbauen, während der zweite Mitarbeiter bereits den Arbeitsplatz mit Werkzeug und Material einrichtet. Zudem lässt sich z. B. mit einer Staubschutztür und einer Staubschutzwand eine Schleuse vor dem Arbeitsbereich bauen. So können dort auch das Material zwischengelagert sowie vorbereitende Arbeiten mit Staubentwicklung durchgeführt werden, die wegen Platzmangel sonst außer Haus durchzuführen wären. Der übrige Wohnraum bleibt so geschützt und die Tätigkeiten können schneller durchgeführt werden. 
 

Das freut Ihre Kunden: Hohe Qualität und schnelle Arbeit

Mit Entstaubern und mobilen Staubschutzwänden können Arbeitsbereiche so klein wie möglich und so groß wie nötig abgeschottet werden. Ihre Kunden sind zufrieden, wenn Sie die Baustelle bei minimierter Staubentwicklung schneller abschließen. Dies wird auch von den Nachbarn des Kunden registriert, Ihren potenziellen Auftraggebern von morgen. Der Nebeneffekt für Ihre Mitarbeiter: Sie nehmen wahr, dass Ihnen ihre Gesundheit wichtig ist und Sie sich darum kümmern – ein Motivationsschub und positiv für die Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels. 
Bild rechts: Staubschutztür DCD-3.0: Zwei integrierte Staubabsaugöffnungen und stabile Folie – kürzbar je nach Türbreite. Hinzu kommt der Luftreiniger/Ventilator.
 
Fort- und Weiterbildung wichtig 
Um die Akzeptanz und Einsicht in Maßnahmen des vorbeugenden Staubschutzes zu entwickeln, ist die Fort- und Weiterbildung ein wichtiger Faktor – sowohl beim Chef als auch bei den Mitarbeitern. Oliver Hübner sagt: „Der Bereich Fort- und Weiterbildung der Unternehmen liegt uns bei Heylo sehr am Herzen. Neben Fachvorträgen auf Messen führen wir insbesondere Schulungen in Zusammenarbeit mit den Innungen und Verbänden sowie Inhouse-Schulungen durch. Thematisch geht es dabei sowohl um allgemeine Staubproblematiken als auch um spezielle Aspekte von Gefahrstoffen wie z. B. bei der Schimmelsanierung. Der informierte Unternehmer ist erfolgreicher.“ Unser Fazit: Sie bieten Ihrem Kunden eine saubere Baustelle, weil Staub und Schmutz den Entstehungsort nicht verlassen. Erst durch das Zusammenwirken verschiedener staubmindernder Maßnahmen und Komponenten wird der erforderliche Wirkungsgrad erreicht – das heißt durch Gerätekombination mit Entstaubern, (Industrie-)Staubsaugern, Luftreinigungsgeräten und Staubschutzwand sowie deren kombinierte Verwendung.
Roland Wahl
 
 
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Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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