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14. April 2021
Redaktion

Asbestlehrgänge finden trotz Corona in Präsenz statt

Unter Beachtung der geltenden Corona-Regeln können die Lehrgänge zum Sachkundeerwerb für Asbesttätigkeiten sowie Fortbildungslehrgänge zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 stattfinden.

Asbestlehrgänge
Foto: Pixabay

Durch einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist es gestattet, Lehrgänge wieder als Präsenzveranstaltungen durchzuführen. Vor diesem Hintergrund findet im Zeitraum 26. April bis 30. April 2021 der Lehrgang „Asbest: Abbruch, Sanierung und Instandsetzung (gem. TRGS 519, Anlage 3)“, großer Asbestschein, statt.

Jahrelang war Asbest eines der beliebtesten Baustoffe. Es wurde auf dem Dach, in Fassadenplatten oder als Dichtungsmaterial eingesetzt. Bis man die Gesundheitsgefahren erkannte. Seit 1993 ist es in Deutschland gesetzlich verboten, Asbest herzustellen oder zu verarbeiten. Hierzulande dürfen auch nur sachkundige Fachleute eine Asbestsanierung vornehmen (nach TRGS 519, Technische Regeln für Gefahrstoffe, Stand Januar 2014). Durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang werden Kenntnisse, Fähigkeiten sowie den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis, den Abbruch und die Sanierungsarbeiten an allen Asbestprodukten durchführen zu dürfen.

Alle Informationen zum Lehrgang finden Sie hier.

Quelle: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. / Delia Roscher

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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