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9. Februar 2023
Redaktion

Was im Umgang mit Fahrgerüsten zu beachten ist

Gerüste verschaffen einen sicheren Zugang zu höher gelegenen Arbeitsplätzen. Wird abschnittsweise gearbeitet, sind fahrbare Konstruktionen von entscheidendem Vorteil, bei entsprechender Ballastierung mit oder ohne Basisverbreiterung entstehen schlanke Gerüstkonstruktionen, die auf einer festen, ebenen Aufstellfläche schnell und einfach per Hand verschiebbar sind, freistehend – also unverankert – benutzt werden können und vor allem bei längeren Arbeiten einen sicheren Stand versprechen. Folgende Punkte gilt es unter anderem zu beachten.
Alle Fotos: Layher
Fahrgerüste bieten auch bei abschnittsweisem Arbeiten einen sicheren Höhenzugang. Sicherheitsvorschriften, wie eine Plattform alle zwei -Meter sowie ein vorlaufender Seitenschutz bei Montage und Demontage, lassen sich mit dem Sicherheitsaufbau P2 praxisgerecht erfüllen.

Je nach Ausführungsart wird bei Fahrgerüsten nach „Fahrbaren Gerüsten“ und „Fahrbaren Arbeitsbühnen“ unterschieden. Meist werden unter Fahrgerüsten „Fahrbare Arbeitsbühnen“ nach der DIN EN 1004 verstanden. Hierbei handelt es sich um einfeldrige Gerüstkonstruktionen aus vorgefertigten Systembauteilen, die planmäßige Maße, mindestens vier Fahrrollen und als Arbeitsfläche eine oder mehrere Belagflächen – auch Plattformen genannt – aufweisen. Innerhalb von Gebäuden begrenzt die Norm die Standhöhe auf maximal 12 Meter. Außerhalb ist eine Standhöhe von höchstens 8 Metern gestattet, da die Konstruktionen Windlasten ausgesetzt sind. Im nachfolgenden Text beziehen sich „Fahrgerüste“ auf „Fahrbare Arbeitsbühnen“. Alternativ gibt es „Fahrbare Gerüste“: das heißt Systemgerüste wie das Layher AllroundGerüst, die auf Fahrrollen stehen und verfahrbar sind. Der Standsicherheitsnachweis ist entsprechend der DIN 4420-3 in Verbindung mit DIN EN 12811-1 zu führen.

Wie ich mich für das richtige Fahrgerüst entscheide

Bei der Auswahl von Fahrgerüsten gibt es verschiedene Faktoren. Dazu gehört zum einen der Einsatzort – also die Berücksichtigung möglicher Witterungseinflüsse und der vorhandenen Gerüstaufstellfläche – und zum anderen die auszuführende Tätigkeit. Hier spielt die Ermittlung des Nutzgewichts und damit die Belastbarkeit der fahrbaren Lösung ebenso eine Rolle wie die Personenanzahl. Zunehmend kommen Fahrgerüste auch anstelle von Leitern zum Einsatz, da deren Verwendung durch aktuelle Vorschriften zur Arbeitssicherheit wie die TRBS 2121 Teil 2 bei Tätigkeiten in der Höhe immer mehr eingeschränkt werden. Für Arbeitsplätze mit einer Standhöhe zwischen zwei und vier Metern empfiehlt Layher den SoloTower als wirtschaftliche und sichere Alternative zu Leitern. Das kompakte Fahrgerüst mit der schnellen und sicheren 1-Personen-Montage darf ohne zeitliche Beschränkung als Arbeitsplatz genutzt werden. Für Arbeitsplätze mit einer Standhöhe von mehr als vier Metern bieten Baukastensysteme wie die Uni-Fahrgerüst-Familie für Profis in Bauhandwerk und Industrie individuelle Lösungen für jede Aufgabenstellung – ohne aufwändigen Materialbedarf. Dank Baukastenprinzip lassen sich Uni Fahrgerüste bei geringem Logistikaufwand flexibel zu unterschiedlichen Systemlösungen kombinieren. Die leichten und handlichen Systembauteile aus Aluminium ermöglichen nicht nur eine einfache und schnelle Montage, sondern auch eine hohe Standsicherheit für konzentriertes Arbeiten bis zu einer Arbeitshöhe von fast 14 Metern.

Foto: Layher
Erstellte Gerüste und deren Bauteile müssen gemäß BetrSichV von einer hierzu befähigten Person nach BetrSichV geprüft und dokumentiert werden. Laut DIN EN 1004 ist zur Übergabe der erstellten Gerüste an der fahrbaren Arbeitsbühne ein Kennzeichnungs- und Freigabeschild mit den entsprechenden Informationen anzubringen. Um beiden Regelwerken gerecht zu werden, empfiehlt sich der Einsatz des Layher Kennzeichnungsblocks für Fahrgerüste, inklusive Prüfprotokoll.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten

Für Fahrgerüste beziehungsweise fahrbare Arbeitsbühnen gibt es verschiedene Normen, Regeln und Verordnungen. Werkstoffe, Gerüstbauteile, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen sind in der DIN EN 1004 geregelt. Im Gegensatz zu Fassadengerüsten, welche der baurechtlichen Zulassung unterliegen, sind Fahrgerüste „Geräte“ beziehungsweise „Arbeitsmittel“ im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Hersteller können die Konformität zur Norm über eine Herstellererklärung bestätigen oder den Konformitätsnachweis auf Basis des anerkannten Sicherheitszeichens „Geprüfte Sicherheit“ (GS) führen. Mit diesem dürfen technische Produkte auf Grundlage des ProdSG nach der Prüfung von einem unabhängigen Dritten versehen werden. Laut ProdSG wird das GS-Zeichen nur vergeben, wenn das technische Gerät sämtliche Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie anderen Rechtsvorschriften erfüllt. Dies gibt Erstellern und Nutzern die Sicherheit, keine weiteren Nachweise erbringen zu müssen. Bei der Nutzung gilt es – im Hinblick auf das Thema Arbeitssicherheit – die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Diese konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz.

Foto: Layher
Der Einsatz von Leitern wird immer weiter eingeschränkt. Fahrgerüste sind eine ebenso sichere wie wirtschaftliche Alternative.

Wie ich Sicherheitsvorschriften bei der Montage einfach erfüllen kann

Um bei der Montage von Fahrgerüsten alle Anforderungen europäischer Arbeitsschutzgesetze in vollem Umfang zu erfüllen, gibt es hinsichtlich Montage und Demontage verschiedene praxisorientierte Lösungen. Der Layher SoloTower lässt sich beispielsweise mittels 3-T-Methode (Through The Trapdoor) von nur einer Person sicher montieren. Durch diese Auf- und Abbaufolge befindet sich der Monteur mit Betreten einer Plattform durch die Durchstiegsbrücke (Trapdoor) dank vormontierter Doppelgeländer bereits im gesicherten Bereich. Geltende Vorschriften zur Arbeitssicherheit in Industrie und Handwerk werden erfüllt. Für die Fahrgerüstfamilie Uni hat Layher den „Sicherheitsaufbau P2“ im Programm. Das P in P2 steht dabei für Plattformen und 2 für den Plattformabstand von 2 Metern. Das einfache Montageprinzip, bei dem die Plattformen in einem Abstand von 2 Metern montiert werden, ermöglicht die vorlaufende Montage des erforderlichen Seitenschutzes aus den bewährten Systemgeländern – ohne schwere und unergonomische Zusatzbauteile. So ist beim Betreten der jeweils obersten Plattform – selbst bei der Montage – immer ein umlaufender Seitenschutz aus Systemgeländern gegeben.

Was die Pflichten als Arbeitgeber sind

Foto: Layher
Matthias Wessner arbeitet in der Produktentwicklung der Layher Steigtechnik Fahrgerüste.

Arbeitgeber dürfen gemäß BetrSichV nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Vor der Verwendung sind auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Dazu gehört auch die Information und Unterweisung von Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung. Vor dem erstmaligen Einsatz eines Fahrgerüsts müssen Arbeitgeber diese von einer sogenannten „befähigten Person“ prüfen lassen. Die Auswahl und Bestellung einer „befähigten Person“ erfolgen durch den Unternehmer. Auswahlkriterien sind Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit. Darunter fallen unter anderem Kenntnisse der aktuellen Vorschriften und Normen sowie das Verstehen der Aufbau- und Verwendungsanleitung. Layher Seminare wie „Fachunterweisung Fahrgerüste und Leitern“ bieten die Möglichkeit, diese Kenntnisse zu erwerben und zu vertiefen.

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