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12. September 2021
Redaktion

Was Sie jetzt über die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wissen müssen

Am 10. September 2021 ist die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten: Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bietet dafür eine neue Unterweisungshilfe und Hintergrundinformationen an.

Foto: BG BAU

Was ist neu bei der aktualisieren SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung?

Unternehmen müssen ihre Beschäftigte jetzt über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und Möglichkeiten einer Corona-Schutzimpfung informieren. Die BG BAU stehe dabei Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen als Unterstützung bei, versichert Hansjörg Schmidt-Kraepelin, Hauptgeschäftsführer der BG BAU.

Die neue Unterweisungshilfe der BG BAU erklärt kompakt Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus und die Impfthematik. Das Schulungsmaterial richtet sich an Unternehmen und Verantwortliche im Betrieb und unterstützt bei der Unterweisung der Beschäftigen. Sie steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Auf der Sonderseite der BG BAU zu den Corona-Schutzimpfungen stehen neben der neuen Unterweisungshilfe weitere Medien, Aushänge, Plakate und aktuelle Informationen rund um das Thema Schutzimpfung gegen Covid-19 bereit. Hier finden Interessierte auch Informationen des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU), der sich an den Corona-Schutzimpfungen in Deutschland beteiligt. Geimpft wird in den Zentren des AMD der BG BAU sowie gegebenenfalls auch mobil vor Ort.

Seit Beginn der Pandemie unterstützt die BG BAU Unternehmen und Versicherte beim Umgang mit dem Coronavirus. So sind viele Handlungshilfen für die Bauwirtschaft und die Gebäudereinigung entstanden. Diese stehen auf der Website der BG BAU zum Download und zur Bestellung bereit.

Quelle: BG BAU / Delia Roscher

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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