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30. Juni 2016
Redaktion

Fenstermontage in WDVS

Wolfgang Jehl und Jürgen Benitz-Wildenburg vom ift Rosenheim zeigen auf, worauf bei einer fach gerechten Fenstermontage in Wärmedämm-Verbundsystemen geachtet werden muss. Hier der zweite und letzte Teil mit den Themen fachgerechte Befestigung, Brandschutz und Wärmebrücken.


Foto: ift

 

Anforderungen zum Brandschutz
Nach den Forderungen der Landesbauordnungen (LBO) müssen die verwendeten Baustoffe und damit auch die Materialien zur Anschlussfugenausbildung Anforderungen an den Brandschutz erfüllen, die bei Wohngebäuden nach der Gebäudehöhe gestaffelt sind. Bis 7 m müssen Baustoffe gemäß DIN 4102 der Baustoffklasse B2»normal entflammbar« entsprechen, von 7 – 22 m B1 »schwer entflammbar« und ab 22 m A1 »nicht brennbar« erfüllen. Für Sonderbauten (Schulen, Versammlungs-/ Verkaufsstätten) gelten andere Vorschriften. Für WDVS ist eine »Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)« notwendig, in der auch die konstruktiven Details beschrieben werden, die eingehalten werden müssen. Ein besonderes Augenmerk gilt hier der brandschutz –
technischen Integration von Fenstern und Türen sowie dem Übergang zwischen zwei Geschossen eines Gebäudes (siehe Bild 2); in der Regel ist hier ein »Brandriegel« erforderlich [5].

Wärmebrücken
Für die Wirksamkeit von Wärmedämm-Maßnahmen und dem Einsatz eines WDVS ist die Vermeidung von Wärmebrücken von großer Bedeutung. Wärmebrücken sind örtlich begrenzte, punktförmige, linienförmige oder flächige wärmetechnische Schwachstellen in der
Gebäudehülle. Diese entstehen zum Beispiel beim Anschluss unterschiedlicher Bauteile aneinander oder durch den Einsatz
von Baustoffen mit unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit und werden durch erhöhte Wärmeströme (Φ) und
niedrigere, raumseitige Oberflächentemperaturen (Θsi) charakterisiert. Dies erhöht nicht nur die Wärmeverluste, sondern
auch die Gefahr der Tauwasserbildung mit nachfolgender Schimmelpilzbildung, so dass dieser Problematik
große Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Deshalb werden auch konkrete Anforderungen
an den Mindestwärmeschutz und zur Vermeidung von Tauwasserund Schimmelpilzbildung in der DIN
41 08-2 und der EnEV formuliert. Die DIN 41 08 macht im Beiblatt 2 Ausführungsvorschläge
für die kein weiterer Nachweis erforderlich ist.

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Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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