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26. April 2016
Redaktion

Urteil: Ohne Meisterqualifikation keine Werbung für Malerarbeiten

Die Ausführung von meisterpflichtigen Handwerksleistungen ohne entsprechenden Qualifikationsnachweis ist kein Kavaliersdelikt. Das wurde jetzt konkret im Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen eine Firma aus dem Kreis Offenbach bestätigt, die Malerarbeiten ohne einen entsprechenden Qualifikationsnachweis beworben und ausgeführt hat.
Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Weil der Firmeninhaber sich weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wurde er von der Maler- und Lackiererinnung Rhein-Main verklagt. Das Gericht gab der Innung jetzt Recht. Dem beklagten Betrieb droht bei Zuwiderhandlung gegen das Urteil eine Geldstrafe im bis zu sechsstelligen Bereich oder eine Ordnungshaft. Weitere Verfahren sind derzeit am Laufen.

Zusatzinfo

Betriebe, die ohne Eintragung in die Handwerksrolle als Maler- und Lackierer entsprechende Malerarbeiten bewerben oder ausführen, werden von der Maler- und Lackiererinnung Rhein-Main aufgrund der unerlaubten Handwerksausübung und des unlauteren Wettbewerbs abgemahnt. Die Unternehmen müssen dann eine „Unterlassungserklärung“ unterschreiben, in der sie sich verpflichten, nicht mehr für Malerarbeiten zu werben oder diese auszuführen. Weigert sich eine Firma, diese „Unterlassungserklärung“ abzugeben, bleibt nur der Klageweg.

„Das Gerichtsurteil gegen den beklagten Betrieb ist für uns ein wichtiger Erfolg. Es gibt uns neue Motivation, weiter für einen fairen Wettbewerb in unserer Branche zu kämpfen“, so Innungsgeschäftsführer Felix Diemerling. „So mancher der von uns abgemahnten Betriebe betreibt zudem extremes Preisdumping, was nur durch einen Verstoß gegen den Mindestlohn möglich ist. Damit macht er sich zugleich der Steuerhinterziehung und der Hinterziehung von Sozialabgaben schuldig. Außerdem schadet die schlechte Qualität dieser Anbieter dem Ruf der Branche und damit auch dem der Meisterbetriebe.“

Allein im vergangenen Jahr wurden 120 Betriebe abgemahnt, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind; seit dem Beginn der intensiven Schwarzarbeitsbekämpfung durch die Innung vor drei Jahren hat sich die Zahl damit auf insgesamt 370 Abmahnungen erhöht.

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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