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10. Januar 2022
Redaktion

Sicher hinauf und wieder herunter

Leitern sind unverzichtbare Arbeitshilfen. Sind sie ungeeignet, defekt oder werden sie aus Zeitdruck oder Bequemlichkeit leichtfertig nicht fachgerecht eingesetzt, stellen sie ein Risiko dar. Die seit Dezember 2018 geltenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-2 sollen helfen, das Arbeiten in der Höhe sicherer zu machen und Unglücke mit schlimmen Folgen zu vermeiden.
Foto: Layher

Um Unfälle im Zusammenhang mit Leitern zu vermeiden, gelten einige Richtlinien sowohl für Produzenten als auch für Arbeitgeber und Beschäftigte. Auf Herstellerseite regelt die Europäische Norm EN 131, wie Leitern produziert werden müssen, um möglichst sicher zu sein. Anwender sollten immer darauf achten, ausschließlich nach dieser Norm produzierte Leitern einzusetzen. So reduzieren sie bereits vorab das Risiko, dass es aufgrund von schlechter Leiterqualität zu einem Unfall kommen kann.

 
Leitern richtig benutzen
Die Benutzung von Leitern wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121-2 reglementiert. Die Betriebssicherheitsverordnung definiert die Grundpflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten bei der Nutzung von Arbeitsmitteln. Demnach ist vor der Verwendung einer Leiter jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu dokumentieren, ob sich eine Leiter als sicheres Arbeitsmittel für die vorgesehene Tätigkeit eignet. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gilt es zusätzlich zu prüfen, ob die Umweltbedingungen, etwa bauliche Gegebenheiten, die Wetterlage, den Einsatz einer Leiter zulassen. Zudem müssen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen werden. Diese werden aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet. Es dürfen nur sichere Arbeitsmittel verwendet werden. Beschäftigte müssen vor erstmaliger Verwendung von Arbeitsmitteln anhand der erstellten Gefährdungsbeurteilung unterwiesen werden. Das Ergebnis dieser Arbeitsmittelprüfung muss bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Hier gelten die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Die Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass eine von ihnen beauftragte fachkundige Person Leitern, Tritte und Fahrgerüste wiederkehrend in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft.{pborder}
 
TRBS als Leitlinie
Die seit dem 21.12.2018 geltenden Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2) betreffen vor allem Sprossenleitern, Leitern als Verkehrswege und Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze. Zwar ist die TRBS keine Rechtsvorschrift im Sinn eines Gesetzes, vielmehr dient sie als Anleitung dazu, wie die in der Betriebssicherheitsverordnung formulierten Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können. Wendet ein Unternehmer also die TRBS an, so ist davon auszugehen, dass die Schutzziele der Betriebssicherheitsverordnung vollumfänglich erreicht werden. Bei abweichenden Maßnahmen ist die gleichwertige Einhaltung dieser Schutzziele nachzuweisen. Fazit: Wer sich bei der täglichen Arbeit an den TRBS orientiert, erfüllt die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. 
 
Leitern als Arbeitsplatz. Unter diesen Bedingungen ist das Arbeiten auf Leitern erlaubt und sicher – unter Zuhilfenahme von Alternativen und Zubehörteilen, hier dargestellt am Beispiel von Layher-Produkten. Quelle/Abbildung: Layher
 
Leitern als Verkehrsweg. Unter diesen Bedingungen sind Leitern als Verkehrsweg erlaubt und sicher – unter Zuhilfenahme von Alternativen, hier dargestellt am Beispiel von Layher-Produkten. Quelle/Abbildung: Layher
 
Leitern als Verkehrswege
Bis zu einer Höhe von fünf Metern dürfen Sprossen- und Stufenleitern als Zu- und Abgang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen verwendet werden. Als Zugänge zu noch höher gelegenen Arbeitsplätzen sind Alternativen, z. B. Treppengerüste einzusetzen. Wird die Sprossen- oder Stufenleiter als Zugang nur sehr selten benutzt, darf sie auch bei mehr als fünf Metern Höhenunterschied verwendet werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss ergeben, dass der Zu- und Abgang sicher durchgeführt werden kann. Grundsätzlich gilt: Bevor eine Leiter über mehrere Meter Steighöhe verwendet wird, sollte zunächst ein geeigneteres Arbeitsmittel in Erwägung gezogen werden, wie etwa Gerüste, Bautreppen, fahrbare Arbeitsbühnen oder Hubarbeitsbühnen. Bei der Auswahl der geeigneten Leiterbauart ist es ebenfalls sinnvoll, weniger Risiken einzugehen. So erlauben Plattformleitern bei der Arbeit häufig einen besseren Stand als Stehleitern. Haushaltsleitern sind für den unternehmerischen Einsatz grundsätzlich ungeeignet.
 
Stufe statt Sprosse!
Wird auf einer Leiter gearbeitet, dann ist sie ein Arbeitsplatz. In diesem Fall gilt: Bis zu einer Standhöhe von zwei Metern ist die Verwendung von Stufen- und Plattformleitern als hoch gelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt zulässig. Bei einem Standplatz zwischen zwei und fünf Metern Höhe darf pro Arbeitsschicht nicht länger als zwei Stunden auf der Leiter gearbeitet werden. Bei über fünf Metern Standhöhe ist ein alternatives Arbeitsmittel, z. B. ein Fahrgerüst, zu wählen. Grundsätzlich gilt: Leitern dürfen nur dann als Arbeitsplatz verwendet werden, wenn die Arbeiten sicher durchgeführt werden können und der Benutzer mit beiden Füßen auf einer Stufe – Auftrittsfläche mit mindestens 80 mm Tiefe –, einem Einhängetritt oder einer Plattform steht. Wichtig: Das Arbeiten von der Leitersprosse aus ist nicht mehr zulässig! Die Verwendung von Sprossenleitern ist somit nur noch in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei der Arbeit in engen Schächten, zulässig – dies muss dann aber in der Gefährdungsbeurteilung schriftlich festgehalten werden. Als Verkehrsweg zu höher gelegenen Stellen sind Sprossenleitern weiterhin zulässig, solange die Höhendifferenz nicht mehr als fünf Meter beträgt – in den bereits genannten Ausnahmefällen auch bei mehr als fünf Metern. Wer allerdings bereits mit Sprossenleitern gearbeitet hat, weiß, dass die Arbeit damit ein höheres Risiko beinhaltet. Auf- und Abstieg erfordern mehr Konzentration und ein wackeliger Stand erhöht die Absturzgefahr. Die durch die TRBS initiierte Umstellung auf Stufen ist somit ausschließlich ergonomischbegründet. Zusätzlich gilt natürlich weiterhin für alle Arten von Leitern: Sie müssen standsicher aufgestellt sein. In vielen Fällen gelingt dies besser mit geeigneten Anbauteilen wie etwa Holmverlängerungen und Standverbreiterungen.
 
Zuerst kommt der Sicherheits-Check
Kurz vor dem Einsatz sollte die Leiter einer eingehenden Sichtprüfung unterzogen werden (Inaugenscheinnahme). Ist alles fest miteinander verbunden? Wirkt die Leiter stabil? Defekte Leitern sind ein großes Sicherheitsrisiko. Gerade während des materialbelastenden Dauereinsatzes sollten diese Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden. Die zuletzt durchgeführte Bestandsaufnahme kann bspw. auf dem Leiteraufkleber, in einem Leiterprüfbuch oder digital dokumentiert werden.
 
Drei Schritte zu mehr Arbeitssicherheit
Durchdachte Produkte und ein umsichtiger Umgang mit Steighilfen sollen helfen, betriebliche Absturzunfälle zu vermeiden. Sicheres Arbeiten mit Leitern kann durch diese drei Schritte gewährleistet werden:
  1. Auswahl des geeigneten Arbeitsmittels
  2. Sorgsame Anwendung
  3. Regelmäßige Überprüfung des Arbeitsmittels
Matthias Heilig
 
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Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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