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31. August 2020
Redaktion

Neues WTA-Merkblatt zu Sanierputzen

Eine große Bedeutung in der Bauwerksanierung und Denkmalpflege haben Sanierputzsysteme. Feuchtes Altbaumauerwerk ist immer mit baustoffschädigenden Salzen belastet. Lange Zeit schadensfrei kann ein Putz auf einem solchen Untergrund nur sein, wenn er die Feuchtigkeit weder einsperrt noch in flüssiger Form durchlässt und darüber hinaus widerstandsfähig gegen Salze ist.


Foto: Jürgen Kurz

Sanierputzsysteme erfüllen diese Aufgabe bei richtiger Anwendung. Hilfe hierzu bietet das Merkblatt „Sanierputzsysteme“ der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege. 2020 ist die Neufassung der WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege) dieses Merkblatts unter der Nummer 2-9-20/D erschienen. Es enthält einige wichtige Änderungen zu den bisherigen Merkblättern. Sie betreffen auch den Stuckateur.  Wenn im Folgenden von „Stuckateuren“ die Rede ist, so gilt dies gleichermaßen für Stuckateurinnen, Verarbeiter und Verarbeiterinnen sowie Fachunternehmer und Fachunternehmerinnen.

Einsatzbereich von Sanierputzsystemen: Kellerraum mit feuchte- und salzbelastetem Mauerwerk. Foto: Helmut Kollmann

1. Sanierputzsysteme
1.1 Entwicklung
Die ersten Sanierputze wurden etwa 1975 angeboten. Sie haben sich bewährt. Dennoch haftet ihnen manchmal ein negativer Ruf an, da sie früher oft als „Wundermittel“ in Bereichen eingesetzt wurden, für die sie nicht geeignet waren.  Die „Lebensdauer“ von Sanierputzsystemen lässt sich nur schwer voraussagen, da viele Einflüsse, die sich im Laufe der Zeit auch ändern können, hier eine Rolle spielen. Dazu zählen auch die Nutzung des Gebäudes und nachträgliche Änderungen an den behandelten Flächen. Wird richtig geplant, werden die Anwendungsgrenzen beachtet und die Verarbeitung sorgfältig durchgeführt, ist die Lebensdauer nicht in Jahren, sondern in Jahrzehnten zu rechnen, wie die Praxis beweist.

1.2 Funktionsweise
Sanierputze besitzen salzresistente Bindemittel, sind wasserabweisend, nehmen Salze sehr langsam auf und schützen somit den Untergrund langfristig. Um dies zu erreichen, müssen Sanierputze eine geringe kapillare Leitfähigkeit, ein hohes Porenvolumen und eine gute Wasserdampfdurchlässigkeit als Haupteigenschaften aufweisen.

1.3 System
Sanierputze sind immer im System mit anderen, abgestimmten Materialien zu sehen. Zu einem kompletten Sanierputzsystem gehören mehrere Produkte:

  • Spritzbewurf
  • Grundputz
  • Sanierputz
  • Oberputz
  • Anstrich/Beschichtung

Je nach Anwendungsfall kann (außer dem Sanierputz) das eine oder andere Produkt entfallen, wenn dies aufgrund der baulichen Situation empfohlen wird. Die Anforderungen an Grundputze und Sanierputze sowie an die Anstriche/Beschichtungen sind im InfoPlus (Tabellen 1, 2 und 4) zusammengefasst. Produkte, die diese Anforderungen erfüllen, geprüft und von der WTA zertifiziert wurden, erhalten die Bezeichnung „Spritzbewurf-WTA“, „Grundputz-WTA“ und „Sanierputz-WTA“.

2. Regelwerke
2.1 Norm
Sanierputze sind als „Sanierputzmörtel R“ in der europäischen Norm DIN EN 998-1 „Festlegung für Mörtel im Mauerwerksbau Teil 1: Putzmörtel“ erfasst. Grundputze können hier in die Rubrik „Normalputzmörtel GP“ eingereiht werden. Diese Norm stellt nur Mindestanforderungen auf und betrachtet nicht den Systemcharakter.

2.2 WTA-MerkblattProbenentnahme zur Untersuchung der Salzbelastung und des Durchfeuchtungsgrades an einem freigelegten Mauerwerk. Foto: Helmut Kollmann
Als die ersten Sanierputze auf den Markt kamen, herrschte noch sehr viel Unklarheit über ihre Einsatzmöglichkeiten, ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise. Die WTA schuf 1985 mit einem Merkblatt erstmals einheitliche Anforderungen. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass die in diesem Merkblatt aufgeführten Mindestanforderungen auch von Produkten erreicht wurden, die in der Praxis innerhalb kurzer Zeit versagten. 1992 erschien das Merkblatt unter dem Namen „Sanierputzsysteme“. Der Titel zeigte schon, dass in diesem Merkblatt auch die anderen, zum System gehörenden Materialien mit Mindestanforderungen behandelt wurden. Nach Inkrafttreten der DIN EN 998-1 musste das Merkblatt überarbeitet werden. Die Norm reicht zur Qualitätssicherung nicht aus; sie wurde daher durch das WTA-Merkblatt ergänzt. Es stellt höhere Anforderungen an Sanierputze als die Norm, definiert für Sanierputzsysteme wichtige Kennwerte genauer, ergänzt sie oder fasst sie strenger. Darüber hinaus werden auch wichtige Hinweise für die Verarbeitung gegeben. 2020 ist nun die Neufassung des WTA-Merkblatts unter der Nummer 2-9-20/D erschienen. Die Änderungen betreffen in großen Teilen herstellende Betriebe, Planungs- und Sachverständigenbüros, aber auch Stuckateure.

2.3 VereinbarungenDiagnosekoffer zur Probenentnahme und für Voruntersuchungen von Salzen vor Ort. Foto: Helmut Kollmann
Neben diesen Regelwerken gibt es im Bausektor noch weitere Regeln. Allgemein ist zu sagen, dass in erster Linie gilt, was vertraglich vereinbart wurde. Der Stuckateur ist verpflichtet, die in der Ausschreibung genannten Produkte einzusetzen. Aus Kostengründen oder aus Gewohnheit wird oft versucht, andere Produkte zu verwenden. Ist eine Gleichwertigkeit tatsächlich gegeben, so ist dagegen von der technischen Seite her nichts einzuwenden. Doch diese ist oft schwer belegbar oder nachweisbar. Werden statt der ausgeschriebenen Produkte ohne Absprache andere verarbeitet, so kann der Auftraggeber Ansprüche wegen fehlerhafter Arbeit geltend machen, wofür der Stuckateur im Rahmen seiner Gewährleistung haftet, selbst wenn höherwertigere Produkte eingesetzt wurden.

3. Neuerungen
Das WTA-Merkblatt 2-9-20/D enthält zahlreiche Neuerungen, insbesondere was Prüfung, Zertifizierung und Qualitätssicherung/Überwachung betrifft. Einige dieser Neuerungen sind auch für den Stuckateur wichtig.

3.1 PlanungDas neue WTA-Merkblatt 2-9-20/D „Sanierputzsysteme“.
Voraussetzung für eine fachgerechte Planung sind Voruntersuchungen. Diese müssen nicht unbedingt von einem Sachverständigenbüro durchgeführt werden. Auch der Stuckateur kann sie aufgrund seiner Erfahrung durchführen. Handelt es sich um kleinere Flächen, kann durchaus auch eine Sichtprüfung ausreichen. Liegt ein problematischer Untergrund vor oder ist ein solcher aufgrund der Randbedingungen zu erwarten, sind Untersuchungen immer notwendig. Diese geben Aufschluss über die Feuchtigkeitsursachen und die Salzbelastung im Mauerwerk. Danach richtet sich, ob der Einsatz eines Sanierputzsystems erforderlich und sinnvoll ist. Die Beurteilung der Salzbelastung wurde im neuen WTA-Merkblatt geändert. Der Stuckateur hat dies zu beachten, wenn die Probenentnahme durch ihn erfolgt. Hierzu heißt es: „Schadsalze reichern sich zeitabhängig im Bereich äußerer Oberflächen an. Bei der Probenentnahme muss deshalb zwischen Altputz bzw. Altoberfläche und einer gerade freigelegten Mauerwerksoberfläche unterschieden werden. Ist noch geschädigter Altputz (Altoberfläche) vorhanden (in der Regel 2 ± 1 cm Dicke) und wird dieser untersucht, erfolgt die Bewertung nach der Tabelle 5. Diese Vorgehensweise hat Priorität. Steht allerdings für die Untersuchung kein Altputz, sondern nur eine frisch freigelegte Mauerwerksoberfläche zur Verfügung, wird diese ebenfalls bis zirka 2 cm Tiefe beprobt. In diesem Fall wird zur Bewertung die zweite Tabelle 6 herangezogen. Wegen des üblichen Salzgradienten in Oberflächennähe sind diese Ergebnisse kritischer zu bewerten.“ Die hier genannten Tabellen sind im InfoPlus unter Nr. 5 und 6 zu finden. Der Systemaufbau richtet sich nach der Salzbelastung. Bei einer geringen Salzbelastung reicht ein einlagiger Sanierputz von mindestens 2 cm Dicke aus. Bei mittlerer und hoher Salzbelastung muss mehrlagig (zwei Lagen Sanierputz oder eine Lage Porengrundputz plus eine Lage Sanierputz) gearbeitet werden. Dies ist schematisch in der Grafik dargestellt.

3.2 VerarbeitungSchematischer Aufbau eines Sanierputzsystems – Oben: bei geringer Salzbelastung; Mitte und unten: bei mittlerer und hoher Salzbelastung (siehe auch Tab. 3 im InfoPlus). Foto: Helmut Kollmann
Das Merkblatt enthält eine für den Stuckateur entscheidende Passage. Es heißt: „Vor Beginn der Putzarbeiten hat sich die Bauleitung bzw. der Verarbeiter/Fachunternehmer davon zu überzeugen, dass ein Sanierungsvorschlag vorliegt. Die darin gemachten Angaben sind zu befolgen. Andernfalls trägt der Verarbeiter allein das Risiko möglicher Putzschäden.“

4. Praktische Anwendung
4.1 Anwendungsgrenzen
Die Anwendungsgrenzen sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen:

  • Druck-, Stauwasser und Bodenfeuchtigkeit
  • Taupunkt im Putzquerschnitt
  • Hohe Luftfeuchtigkeit während der Erhärtung

Sanierputze leiten Wasser kapillar nicht weiter, sind also „kapillarwasserdicht“. Gegen Druck- oder Stauwasser hingegen sind sie nicht resistent. In diesem Fall sind Abdichtungsmaßnahmen mit Dichtputzen oder Dichtschlämmen durchzuführen. Hierzu heißt es im Merkblatt: „Sanierputze-WTA, auch mehrlagige Sanierputz-Systeme-WTA, dürfen weder im erdberührten Bereich ohne vertikale Abdichtung eingesetzt werden, noch unmittelbar an einen kapillar leitfähigen Kellerwandaußenputz (zum Beispiel Bestandsputz) anschließen.“ Eine Durchfeuchtung des Sanierputzes kann auftreten, wenn der Taupunkt längere Zeit innerhalb des Sanierputzquerschnitts liegt und Tauwasser trotz Hydrophobierung in den Poren kondensiert. Dies muss durch Trocknungsmaßnahmen verhindert werden. Es kommt vor, dass Sanierputze in Innenräumen, besonders in Kellerräumen zur Sommerzeit bereits kurz nach der Verarbeitung feuchte Flecken oder Ausblühungen an der Oberfläche zeigen. Der Sanierputz erhärtet zwar, trocknet jedoch nicht aus. Er wird dadurch nicht wasserabweisend, so dass die Salze an die Oberfläche gelangen können. Um dies zu vermeiden, muss die hohe Raumluftfeuchtigkeit abgeführt werden.

4.2 VerarbeitungMaschinelle Verarbeitung von Sanierputz. Wegen des kritischen Untergrundes wurde hier zunächst ein Armierungsgitter aufgedübelt. Der erdberührte Bereich wurde mineralisch abgedichtet. Foto: Daniel Schlichenmaier
Eine sorgfältige Verarbeitungsweise muss beim Sanierputzsystem selbstverständlich sein. Dies beginnt bei der Auswahl der Produkte, die WTA-zertifiziert sein sollten. Das eingesetzte Werkzeug bzw. die Maschinenausrüstung sind entscheidend für das Erreichen der erforderlichen Porosität. Die erforderlichen Mindestputzdicken von 20 mm für den Sanierputz bzw. 25 mm für ein System aus Porengrundputz und Sanierputz müssen eingehalten werden. Stets zu beachten sind die anwendungstechnischen Herstellerangaben. Im vorherigen Merkblatt hieß es, dass der Sanierputz durch einen horizontalen Schnitt oder eine andere Maßnahme (zum Beispiel eine davor gestellt Noppenbahn) vom Erdreich zu trennen ist. Diese Aussage wurde nicht mehr in das neue Merkblatt aufgenommen. In Kellerräumen besteht die Gefahr, dass der Sanierputz nicht rasch genug austrocknet, wie im vorigen Absatz beschrieben. Um dies zu vermeiden, sind temporäre Trocknungsmaßnahmen vorzunehmen. Im einfachsten Fall kann das durch ausreichendes Lüften geschehen. Ist dies nicht möglich, so müssen Kondenstrockner bis zur ausreichenden Trocknung eingesetzt werden. Die relative Luftfeuchtigkeit soll während des Erhärtungszeitraums unter 70 % (bisher 65 %) liegen.

5. Zusammenfassung
Sanierputze haben sich seit über 40 Jahren bewährt. Voraussetzungen sind eine sorgfältige Planung und Ausführung. Anleitungen hierfür gibt das WTA-Merkblatt „Sanierputzsysteme“. Die Neufassung von 2020 beinhaltet einige Neuerungen, die es zu beachten gilt. Dr. Helmut Kollmann

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