Haftbrücke (Putz)
Maßnahme der Putzgrundvorbehandlung zur Verbesserung der Putzhaftung am Putzgrund.Haftbrücken werden vollflächig auf glatten oder schwach saugenden Putzgründen aufgetragen und erfordern vor dem Auftragen des Unterputzes eine Standzeit von ≥ 24 Stunden.
Organisch gebundene quarzsandhaltige Haftbrücken (Quarzhaftbrücke) werden anstrichtechnisch aufgetragen und sind nur für gipshaltige Innenputze, nicht jedoch für alkalische kalk-oder zementhaltige Putze geeignet. Mineralische Haftbrücken werden als kunstharzvergütete Werktrockenmörtel geliefert, mit der Zahntraufel aufgetragen und sind für alle mineralischen Innen- und Außenputze geeignet.