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1. Februar 2023
Redaktion

Diese Änderungen sollten Sie als Unternehmer im Blick haben

Zum Jahresanfang ändern sich zahlreiche Regeln, die Unternehmer betrieblich wie privat betreffen. Teilweise treten die Neuerungen rückwirkend zum Jahresanfang 2022 in Kraft. Damit Sie den Überblick behalten, die wichtigsten Einzelheiten im Schnell-Check.


 

Foto: joyfotoliakid / Adobe Stock

m 16. Dezember 2022 tagte der Bundesrat zum Jahressteuergesetz 2022. Die Länder wollen in den Vermittlungsausschuss. Wann das Gesetz in Kraft tritt und ob sich noch Änderungen ergeben, ist offen. Dennoch sollten sich Handwerkschefs auf eine ganze Reihe Neueuerungen einstellen.

fsjdhrowerzodjbflsieurgwepuorvf suvbwufb v rgwfdsfsdfaZum Beispiel ändern sich vermutlich rückwirkend zum Jahresanfang 2022 die steuerlichen Regeln für kleinere Solaranlagen. Die Einnahmen bleiben bei Anlagen auf Einfamilienhäusern oder auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer Bruttoleistung von bis zu 30kW (peak) ertragsteuerfrei. Für sonstige Gebäude gilt eine Grenze von bis zu 15 kW. Pro Steuerpflichtigem und Mitunternehmerschaft gilt nach dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 eine Grenze von maximal 100 kW (peak). „Für die Steuerbefreiung soll es künftig nicht mehr entscheidend sein, ob das Mischgebäude überwiegend Wohnzwecken dient“, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Juliane Kahlich in Hof. Es lassen sich rückwirkend ab 2022 auch keine Kosten mehr geltend machen. Das heißt: Die Abschreibung der Anlage entfällt. Unabhängig davon gilt eine Null-Prozent-Umsatzsteuer bei Lieferung und bei Installation von Photovoltaikanlagen in der genannten Größe. Außerdem bleiben kleinere Anlagen von der Gewerbesteuer befreit. Aber Vorsicht: Die Änderung zur Null-Prozent-Umsatzsteuer betrifft nur Neuanschaffungen ab 2023.

Das führt dann zu der verwirrenden Situation, dass Handwerksunternehmer mit kleinen Anlagen auf dem Dach zwar ihre Einnahmen nicht mehr versteuern, aber weiterhin wie in den Vorjahren Umsatzsteuer auf ihren Privatverbrauch sowie auf die Einspeisung ins Netz abführen.

{pborder}Die Bundesregierung wollte mit den Neuregelungen Bürokratie abbauen und die Steuerzahler entlasten. Darum geht es auch bei weiteren Änderungen:

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  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten soll sich auf 1230 Euro erhöhen, ursprünglich sollten es nur 1200 Euro im Jahr sein.
  • Der Sparerfreibetrag soll von derzeit 801 Euro für den Single auf 1000 Euro per anno steigen. Paare profitieren vom doppelten Betrag.
  • Die Homeoffice-Pauschale, die jeder in Anspruch nehmen kann, der seiner Arbeit auch in den eigenen vier Wänden nachgeht, steigt nach Plan auf 6 Euro am Tag. Insgesamt kann sie für 210 Tage im Jahr angesetzt werden.
  • Ansonsten ändert sich nach dem Gesetzentwurf der Steuertarif. Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 10908 Euro für Singles und 21816 Euro für Paare. Der Spitzensteuersatz greift ab 62810 Euro Einkommen im Jahr bei Singles.
  • Und Eltern mit Kindern bekommen künftig für den Nachwuchs 250 Euro Kindergeld im Monat – für alle Kinder gleich viel.
  • Altersvorsorgeaufwendungen lassen sich als Sonderausgaben nunmehr voll und ganz geltend machen. Die Höchstgrenze liegt bei 26528 Euro bei Alleinstehenden und 53056 Euro bei Paaren.
    Der Übergangsbereich für Midi-Jobber soll sich erweitern. Zum 1. Januar erhöht sich die Grenze auf 2000 Euro Monatsgehalt. Im vorangegangenen Quartal lag der Wert bei 1600 Euro. Die Arbeitnehmer zahlen bei 521 Euro Monatsgehalt weniger Sozialversicherungsbeiträge als regulär, die Arbeitgeber etwas mehr in Höhe von 28 Prozent.
  • Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab 2023 Pflicht. Unternehmer rufen sie elektronisch bei der Krankenkasse ab. Es gibt keinen gelben Schein mehr vom Arzt. Die Mitarbeitenden sagen nur noch dem Chef Bescheid, sie senden nichts mehr an die Firma und auch nicht an die Kasse.
  • Ab 2023 beträgt die Künstlersozialabgabe 5 Prozent auf das Honorar der Freien Grafiker, Fotografen oder Texter. „Unternehmen, die für 2022 abgabepflichtig sind, müssen sich zum 31. März 2023 bei der Künstlersozialkasse melden und die Abgabe zahlen“, sagt Dirk Wellner, Steuerberater der Kanzlei Ecovis in Greifswald.
  • Wenn der Chef seinen Mitarbeitern Verpflegung zur Verfügung stellt, ist der geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ab 2023 gelten höhere Werte.
  • Frühstück kalendertäglich 2,00 Euro

– Mittagessen 3,80 Euro
– Abendessen 3,80 Euro
– Vollverpflegung 9,60 Euro pro Tag

  • Mitarbeiter können wieder mehr in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Steuerfrei bleiben bis zu 7008 Euro bei Gehaltsumwandlung, das sind die üblichen 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen sind mit der Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers an den Fiskus zu übermitteln. Die eTin fällt weg.
  • Die Lohngrenze für Aushilfen beträgt ab 2023 pro Tag 150 Euro statt zuvor 120 Euro. Im Durchschnitt darf der Verdienst nicht mehr als 19 Euro in der Stunde betragen.
  • Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner entfällt mit Neujahr. Auch Rentner wegen Erwerbsminderung dürfen mehr als bisher hinzuverdienen.
  • Der Insolvenzgeldumlagesatz sinkt mit dem neuen Jahr auf 0,06 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Bis Ende Januar muss die Grundsteuerfeststellungserklärung nun endlich beim Finanzamt eingehen. Man sollte sich den Termin im Kalender dick eintragen, weil sonst Zuschläge festgesetzt werden können.
  • Bei Immobilienschenkungen ändert sich mit dem Jahressteuergesetz die Bewertung der Objekte. Das kann zu höherer Erbschaft- und Schenkungssteuer führen. Das Bundesfinanzministerium sagt aber, es handele sich nicht um eine steuererhöhende Maßnahme. Vielmehr ginge es um die Anpassung von Werten.
  • Die Gebäudeabschreibung erhöht sich für Objekte, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt worden sind. Der Satz beträgt 3 Prozent. Für Immobilien, die zwischen 1925 und 2023 fertig gestellt wurden, bleibt es bei zwei Prozent. Eine verkürzte Nutzungsdauer ist wohl weiter per Gutachten zu belegen.
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Uli Dahme

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