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11. Mai 2021
Redaktion

Asbest-Lehrgang „Abbruch, Sanierung und Instandsetzung“

Vom 07. bis 11. Juni 2021 bieten die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. (BZB) behördlich anerkannte Schulung in Krefeld an, die den Teilnehmenden die notwendige Sachkunde über Asbest- und Asbestzementprodukte vermittelt.

Asbest-Lehrgang
Foto: Pixabay

Jahrzehntelang war Asbest einer der beliebtesten Baustoffe. Egal ob auf dem Dach, in Fassadenplatten oder als Dichtungsmaterial – Asbest wurde nahezu überall verbaut, wo es um Isolierung, Dauerhaftigkeit und Brandschutz ging. Dann erkannte man die Gesundheitsgefahren, die von Asbestfasern ausgehen. In Deutschland ist es seit 1993 darum gesetzlich verboten, Asbest herzustellen oder zu verarbeiten. Bis heute müssen asbestbelastete Gebäude saniert und Bauteile abgebrochen werden, bei denen asbesthaltige Werkstoffe zum Einsatz kamen. In Deutschland dürfen nur sachkundige Fachleute eine Asbestsanierung vornehmen (nach TRGS 519, Technische Regeln für Gefahrstoffe, Stand Januar 2014).

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang erhalten die Teilnehmenden Kenntnisse, Fähigkeiten sowie den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis, den Abbruch und die Sanierungsarbeiten an allen Asbestprodukten durchführen zu dürfen. Dieser Lehrgang schließt den vereinfachten Sachkundenachweis (gem. TRGS 519, Anlage 4) mit ein, wie er für den Umgang mit Asbestzementprodukten erforderlich ist. Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- u. Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. Die schriftliche Abschlussprüfung findet vor einem anerkannten Prüfungsausschuss nach TRGS 519 statt, bestehend aus Referenten und Vertretern der staatlichen Aufsichtsbehörde. Eine intensive Prüfungsvorbereitung erfolgt vor der schriftlichen Prüfung durch die Lehrgangsleitung.

Schwerpunkte sind:

  • Eigenschaften von Asbest und Gesundheitsgefahren
  • Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest
  • Personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabe

Durch eine Sonderverfügung darf dieser Lehrgang unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln und des BZB-Hygienekonzeptes als Präsenzlehrgang durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Lehrgang finden Sie hier.

Quelle: Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB) / Delia Roscher

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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