Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt bei Neubauten den Einsatz von erneuerbaren Energien oder alternative Maßnahmen vor. Erlaubt sind alle Formen von erneuerbaren Energien, welche auch miteinander kombiniert werden können.