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1. Februar 2022
Redaktion

Klimaschutz bei Gebäuden benötigt weitere KfW-Förderung

Der plötzliche Förderstopp der KfW wird die energetische Gebäudesanierung bremsen, so der Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade (SAF). Wie soll nun der Gebäudesektor die Klimaziele erreichen?


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Foto: Stockwerk-Fotodesign/stock.adobe.com

Sämtliche Förderprogramme der KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung gestoppt. Als Grund nennt die KfW die große Flut an Anträgen, die in den letzten Wochen und Monaten dazu geführt hat, dass die im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel bereits aufgebraucht seien. Nicht vom Stopp betroffen ist lediglich die Förderung von sogenannten Einzelmaßnahmen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt bezuschusst werden.

Neugestaltung der Förderung

Energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen brauchen eine verlässliche und planbare Förderkulisse. Deshalb muss nun sehr zügig die Fortsetzung der KfW-Förderung ausgestaltet werden, damit der Gebäudesektor die Klimaziele erreicht und die Energiewende gelingt.

Aus Sicht der ausführenden Fachunternehmer für Ausbau und Fassade bietet eine Neugestaltung der Förderung die Chance auf noch mehr Wirksamkeit für den Klimaschutz, wenn dabei einige zentrale Ziele verfolgt werden:

  1. Planbarkeit: Die langfristige Strategie der Förderung muss erkennbar und eine langfristige Planbarkeit gewährleistet sein. Ein Hin und Her wie bei der Förderung des EH55 darf es in Zukunft nicht mehr geben.
  2. Hauptziel Bestand: Die Fördermittel sollen zielgerichteter vergeben werden. Der Schwerpunkt muss auf der Sanierung des großen Gebäudebestands und hier insbesondere auf der Gebäudehülle liegen, denn hier gibt es auch das mit Abstand größte Einsparpotential. Eine gut gedämmte Gebäudehülle ist die Basis für einen niedrigen Energieverbrauch.
  3. Augenmaß Bestand: Bei zukünftigen Verschärfungen der Anforderungen, insbesondere im Bestand, muss die technische Umsetzbarkeit im Blick behalten werden. Insbesondere muss die Förderung für das Effizienzhaus 70 im Altbau erhalten bleiben, um keine unüberwindbaren Sanierungshürden für Bauherren aufzubauen.
  4. Unbürokratischer: Die Pflicht zur Einbindung eines Energieeffizienzexperten bei Einzelmaßnahmen soll entfallen. Stattdessen soll der jeweilige Fachunternehmer die Fördermittel für seine Kunden beantragen können, analog zur Regelung beim Heizungstausch. Die Ungleichbehandlung von Maßnahmen an der Gebäudehülle einerseits und dem Heizungstausch andererseits entbehrt jeder sachlichen Grundlage und baut unnötige Sanierungshürden auf. Die begrenzte Kapazität seitens der Energieeffizienzexperten bremst bereits heute die Sanierungsgeschwindigkeit.
  5. Qualifizierung: Angesichts des Fachkräftemangels im Bau sollten finanzielle Anreize auch für Handwerker geschaffen werden, beispielsweise durch die Förderung von Fort- und Weiterbildungen im Bereich energetische Sanierung oder durch die Aufstockung von Ausbildungsvergütungen in einschlägigen Bauberufen.
  6. Fokus Zielgruppen: Es gilt zu prüfen, wie mit differenzierten Förderquoten für bestimmte Zielgruppen insgesamt noch höhere Sanierungsquoten erreicht werden können.

 

„Unsere Klimaziele sind ohne energetisch fitte Gebäudehüllen nicht erreichbar. Dafür brauchen Bauherren und das Fachhandwerk zielgerichtete und unbürokratische Förderprogramme mit langfristiger Planbarkeit. Der kurzfristige Stopp jetzt ist kontraproduktiv, aber eine schnelle Neugestaltung und Fortsetzung bietet auch Chancen“, sagt Rainer König, Vorsitzender des Fachverbandes SAF.

Quelle: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade (SAF) / Delia Roscher

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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