Folgen Sie uns
7. Dezember 2021
Redaktion

3G am Arbeitsplatz – neues Plakat der BG BAU

Seit dem 24. November gilt für Arbeitsstätten die 3G-Regel: getestet, geimpft oder genesen. Darüber müssen Arbeitgeber*innen informieren und kann dies nun mit den neuen Hinweisplakaten der BG BAU.

Foto:
Foto: BG BAU

Um Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sollen Kontakte am Arbeitsplatz auf ein Mindestmaß reduziert werden. Wo kein Homeoffice möglich ist, gilt für die Zusammenarbeit ab sofort 3G. Das bedeutet: Arbeitgeber*innen sowie Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten grundsätzlich nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Über die neuen Zugangsregeln müssen Unternehmen ihre Beschäftigten informieren und kontrollieren, ob einer der drei Nachweise vorliegt.

3G gilt auch für Beschäftigte auf dem Bau und in der Gebäudereinigung. Sie arbeiten seit Beginn der Corona-Pandemie unvermindert weiter – häufig dezentral und an wechselnden Einsatzorten. Um Arbeitgeber*innen bei ihrer Informationspflicht über die neuen Zugangsregeln zu unterstützen, stellt die BG BAU ein neues Plakat zur Verfügung. Dieses klärt kompakt und verständlich über 3G am Arbeitsplatz auf und kann ab sofort im Medien-Center der BG BAU heruntergeladen werden.

Zusätzliche aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie und rund um den Infektionsschutz finden Unternehmen und Beschäftigte auf der Webseite der BG BAU. Hier gibt es unter anderem Handlungshilfen für die Bauwirtschaft und die Gebäudereinigung, Anleitungen für Gefährdungsbeurteilungen, Hygieneregelungen in Form von Plakaten und vieles mehr.

Quelle: BG BAU / Delia Roscher

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
Schmuckbild
Zurück
Speichern
Nach oben